GoBD
GoBD steht für "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff". Die GoBD wurden durch das
BMF-Schreiben vom 14.11.2014
veröffentlicht und gelten für alle Veranlagungszeiträume ab dem 31.12.2014. Verschaffen Sie sich einen
Überblick
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DATEV-Rechnungswesen-Programme: Ordnungsmäßigkeit nach GoBD
Die neuen Prüfberichte für Kanzlei-Rechnungswesen und die weiteren DATEV-Rechnungswesen-Programme stehen zur Verfügung. In den Prüfberichten wird die Ordnungsmäßigkeit der Programme nach GoBD bestätigt.
Die Prüfberichte finden Sie in der Info-Datenbank: Dok.-Nr.
0903717
Festschreibung von Buchungsstapeln
Laut GoBD sollen Buchungsstapel "bis zum Ablauf des Folgemonats" festgeschrieben werden. In der Praxis bedeutet das: spätestens zum UStVA-Termin.
Für Wirtschaftsjahre ab 01.01.2016 kann die UStVA mit den DATEV-Rechnungswesen-Programmen standardmäßig nicht mehr übermittelt werden, wenn offene Buchungsstapel (aktuelle Periode oder Vorperioden) vorhanden sind.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der Info-Datenbank: Dok.-Nr.
1080636
Alles Wissenswerte zu den GoBD:
Fragen zum Thema?
Bei Fragen zu den GoBD steht Ihnen der DATEV-Programmservice zur Verfügung.
Oder chatten Sie mit unseren Service-Mitarbeitern - Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:30 Uhr. Hier geht's zum
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