Änderung des § 203 StGB und der Berufsordnungen

Verschwiegenheitserklärung vereinbaren

Als Berufsgeheimnisträger, egal welcher Berufsgruppe, müssen Sie nach der Novelle des § 203 StGB und bestimmter Berufsordnungen mit externen (IT-) Dienstleistern, so auch DATEV, eine Verschwiegenheitserklärung abschließen.

*) Nach Absenden des Formulars zur Verschwiegenheitserklärung werden Sie direkt zur Vereinbarung der Auftragsverarbeitung weitergeleitet.

Kontakt

Sie haben noch Fragen? Senden Sie bitte eine E-Mail an: info@datev.de

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