EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)
Die zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie bringt Änderungen beim Electronic Banking mit HBCI PIN/TAN. Das betrifft auch die DATEV-Lösungen zum Zahlungsverkehr.
Die zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie bringt Änderungen beim Electronic Banking mit HBCI PIN/TAN. Das betrifft auch die DATEV-Lösungen zum Zahlungsverkehr.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund der Vorgaben der EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 und deren nationaler Umsetzung (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)) ist es uns nicht mehr möglich, Ihnen das HBCI PIN/TAN-Verfahren in der von Ihnen gewohnten Form anzubieten.
Seit 14. September 2019 müssen Sie ein alternatives Übermittlungsverfahren oder das neue PIN/TAN-Verfahren (Drittanbieter-Schnittstelle) mit finAPI nutzen, damit Sie weiterhin Zahlungen ausführen und Kontoumsätze abholen können.
Unser Bot hilft Ihnen bei der Entscheidung, welches Übermittlungsverfahren für Sie geeignet ist.
jetzt startenNutzen Sie entweder eines unserer alternativen Übermittlungsverfahren oder das PIN/TAN-Verfahren (Drittanbieter-Schnittstelle) über unseren Partner finAPI GmbH.
Das PIN/TAN-Verfahren (Drittanbieter-Schnittstelle) bieten wir über unseren Partner finAPI GmbH an. Lesen Sie, wie Sie dieses Verfahren einrichten und welche Einschränkungen es bei diesem Verfahren aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gibt.
mehr erfahrenUnsere alternativen Übermittlungsverfahren EBICS, RZ-Bankinfo und Service-Rechenzentrumsverfahren (DATEV-Sammelverfahren) im Vergleich.
mehr erfahrenWir zeigen Ihnen in vier Schritten, wie Sie prüfen, ob Sie von den gesetzlichen Änderungen betroffen sind, wie Sie gegebenenfalls das für Sie am besten geeignete Übermittlungsverfahren auswählen und wie die Umstellung gelingt:
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Trialog - Das Magazin für erfolgreiche Unternehmen und Selbständige
Handelsblatt-Artikel vom 03.07.2019 (Paywall)
E-Mail: zag@service.datev.de
Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.