DATEV-Wissen

Doppelter Nutzen – DATEV-Seminare als Fachberater anrechnen lassen

Als Fachberater DStV e.V. müssen Sie sich kontinuierlich weiterbilden. Wir unterstützen Sie dabei, denn einige DATEV-Weiterbildungsangebote sind auch für die berufsrechtliche Fortbildungspflicht für "Fachberater/-innen DStV e.V." teilweise anrechenbar.

Egal, ob erfolgreiches Verhandeln, betriebswirtschaftliche Beratung oder kompetente Branchenberatung – diese und andere Themen einiger DATEV-Fachseminare werden mit bestimmten Anrechnungszeiten zur Fortbildung gemäß §5 der Fachberaterrichtlinie DStV e.V. anerkannt. Damit profitieren Sie als Fachberaterin und Fachberater doppelt von Ihrem DATEV-Seminar. Die Fortbildung sowie den vom DStV anerkannten, zeitlichen Umfang bestätigen wir Ihnen automatisch nach dem Seminarbesuch.

Nachfolgend finden Sie je Fachberaterlinie eine Zusammenstellung der jeweiligen DATEV-Seminare, für die Sie sich Lernzeiten anrechnen lassen können.

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