Der Kontenzweck

Qualität beginnt beim Buchen: Wer nach klaren Regeln bucht, profitiert von mehr Transparenz und Zeitersparnis.

Der Kontenzweck schafft einen einheitlichen Standard für die durchgängige Verarbeitung eines Geschäftsvorfalls von der Buchführung über den Jahresabschluss, die Unternehmens­steuerung (Planung, Analyse) bis hin zur Deklaration (E-Bilanz/Offenlegung/Steuern) in allen DATEV Anwendungen.

Er legt die Basis für eine einheitliche Wertaufbereitung in allen DATEV-Schnittstellen und schafft die Grundlage für künftige Automatisierungen.

Ihre Vorteile

  • Prozessoptimierung

    Kontenzwecke sind auswertungsübergreifend gültig

    Höhere Flexibilität in den Auswertungen und Schnittstellen, da Ausweiswahlrechte flexibel ausgeübt werden können

  • Standardisierung

    Die einheitliche Datenbasis und Aufbereitung gewährleistet eine Wert- und Ausweisidentität in allen Auswertungen

    Individualisierungsmöglichkeiten innerhalb des DATEV Standards. Kontenzwecke können auf andere Konten verlegt werden, ohne den DATEV Standard zu verlassen

  • Compliance

    Unterstützung bei der Erstellung einer Qualitäts-FIBU

    Rechnungslegungs- und rechtsformkonforme Auswertungen

    Prüfungsrelevante Daten für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) im Sozialversicherungsrecht übermitteln und Daten für die steuerliche Außenprüfung exportieren

Was bedeutet Compliance für die tägliche Arbeit in der Kanzlei?

Unter Compliance versteht man die Bereitschaft zur Achtung von geltenden gesetzlichen Regelungen und zur Erfüllung von rechtlichen Pflichten. Gerade im Kanzleialltag sind Sie mit vielen unterschiedlichen Vorschriften und Gesetzen konfrontiert wie zum Beispiel den aktuellen Steuergesetzen, handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsregeln (HGB) oder steuerlichen Ordnungsmäßigkeitsanforderungen (GoBD).

Compliance

Hier unterstützt Sie der Kontenzweck

Jedes Konto hat einen Kontenzweck. Der Kontenzweck definiert, für welche Rechtsform, Gewinnermittlungsart, Bilanzart und Rechnungslegungszweck ein Konto gesetzlich zulässig ist. In der Kontenzweckprüfung werden Konten mit Kontenzwecken, die nicht zu den gesetzlichen Vorschriften passen, identifiziert. Die Kontenzweckprüfung können Sie jederzeit, auch unterjährig, durchführen und behalten damit die Qualität Ihrer Buchführung immer im Blick.

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