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Aktuelle Änderungen

04.06.2025

Das Dokument wurde auf Aktualität geprüft. Bei der Prüfung haben sich keine inhaltlichen Änderungen ergeben.

1 Situationsbeschreibung

Sie rufen mit LODAS Auswertungen die im DATEV-Rechenzentrum bereitgestellten Lohnauswertungen ab.

Die Folgeverarbeitung der RZ-Kommunikation bricht ab. Sie erhalten folgende Programm-Meldung im Verarbeitungsprotokoll:

LR02169

Rückübertragene Zahlungsverkehrsträger können nicht weiterverarbeitet werden, da das hierfür notwendige Programm nicht installiert ist. Es besteht die Möglichkeit, die Zahlungsträger im Rechenzentrum drucken zu lassen oder das für den vor-Ort-Druck notwendige Programm Zahlungsverkehr zu bestellen.

2 Ursache

In diesem DFÜ-Auftrag befinden sich neben Lohnauswertungen auch Zahlungsträgerdaten.

Für den oder die betroffenen Mandanten sind Zahlungsträger erfasst in LODAS unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Zahlungsverkehr im Ausgabefach für Rückübertragung aus RZ.

3 Abhilfe

Abhilfe in Abhängigkeit davon, ob im DFÜ-Auftrag enthaltene Zahlungsträgerdaten rückübertragen und vor Ort gedruckt werden sollen oder nicht:

3.1 Rückübertragung der Zahlungsträgerdaten und Druck von Überweisungen oder Schecks vor Ort gewünscht

Um rückübertragene Zahlungsträger (Überweisungen oder Schecks) vor Ort drucken zu können, muss das Programm Zahlungsverkehr installiert sein.

Um Zahlungsverkehr ggf. zu bestellen, nutzen Sie den DATEV-Shop.

Nach abgeschlossener Installation und Datenbankanpassung kann der betroffene DFÜ-Auftrag erneut verarbeitet werden.

3.2 Rückübertragung der Zahlungsträgerdaten nicht gewünscht

Wenn die Rückübertagung der Zahlungsträgerdaten nicht gewünscht ist, kann der DFÜ-Auftrag in der RZ-Kommunikation gelöscht werden.

Um die Lohnauswertungen zu erhalten in LODAS Auswertungen Registerkarte Im RZ bereitgestellte Auswertungen wählen. Alle Auswertungen des betroffenen Monats ohne die Zahlungsauswertungen selektiv abrufen.

Um die Rückübertragung von Zahlungsträgerdaten künftig auszuschließen, ist folgende Anpassung notwendig: In LODAS unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Zahlungsverkehr bei den entsprechenden Auswertungen das Ausgabefach oder die Art der Datenübermittlung ändern.

Hinweis
Hinweise
  • Änderungen werden erst nach Verarbeitung im Rechenzentrum wirksam:

    Die Zahlungsträger werden ab der nächsten Lohnabrechnung im Rechenzentrum gedruckt und postalisch zugestellt. Wenn zusätzlich im Feld Datenübermittlung der Eintrag DÜ an Institutionen gewählt wurde, werden die Zahlungsträger elektronisch übermittelt.

  • Gedruckte Zahlungsträger für abgerechnete Monate:

    Wenn für den aktuell abgerechneten Monat die Zahlungsträger von DATEV gedruckt benötigt werden, müssen die dafür vorgesehenen Arbeitnehmerdaten mit einer Wiederholungsabrechnung im Rechenzentrum erneut verarbeitet werden.

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