Bereiche Handels- und Steuerrecht
  • Bereiche Handels- und Steuerrecht

    Die Erstellung eines Jahresabschlusses ist von verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen abhängig, daher kann bzw. muss der Jahresabschluss auf Basis verschiedener Rechnungslegungszwecke – Handelsrecht, Steuerrecht oder internationales Recht – erstellt werden.

    Die Handelsbilanz dient sowohl der unternehmensinternen als auch -externen Information. Sie bildet die Grundlage zu richtungsweisenden Entscheidungen im Unternehmen, aber auch für Investoren und Geschäftspartner. Der Erfolg des Unternehmens stellt sich unter handelsrechtlichen Gesichtspunkten als Jahresüberschuss oder -fehlbetrag dar.

    Die Steuerbilanz dient hingegen als Grundlage für die Bemessung der Ertragsteuern, wie der Einkommen-, Körperschafts- und Gewerbesteuer. Für die Besteuerung ist der Gewinn des Unternehmens maßgeblich.

    Nicht nur aufgrund der unterschiedlichen Zielrichtungen, sondern auch aufgrund divergierender rechtlicher Vorschriften sind die Handels- und Steuerbilanz nicht identisch. Unterschiede zwischen diesen beiden Bilanzen können beispielsweise durch abweichende Abschreibungsmethoden oder unterschiedliche Wertansatzpflichten entstehen.

    Was in der Steuerbilanz zu erfassen und wie sie aufzubauen ist, richtet sich zwar auch nach handelsrechtlichen Regelungen. Wie die im Einzelnen erfassten Bilanzpositionen jedoch zu bewerten sind, richtet sich nach steuerrechtlichen Vorschriften.

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