Alle bilanzierenden Unternehmen – unabhängig von Rechtsform und Größe – müssen ihre Jahresabschlüsse elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln.
Die E-Bilanz veränderte nicht nur die Art und Weise der Übermittlung, auch die weit über die im handelsrechtlichen Abschluss vorgeschriebene Gliederungstiefe kann Auswirkungen auf das bisherige Buchungsverhalten haben.
Schauen Sie sich dazu die PDF an!