Auch ohne im DATEV Arbeitsplatz angelegte zentrale Mandanten können Sie Erklärungsfälle anlegen. Solche Steuererklärungen werden als anwendungsspezifische Fälle bezeichnet, da sie nur im jeweiligen Programm (DATEV Einkommensteuer comfort/classic) vorhanden sind.
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Einkommensteuerfälle ohne zentralen Mandanten Datei
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