Zu den monatlichen Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers gehört es, für jeden Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin ein eigenes Lohnkonto zu führen. Im Lohnjournal werden in der Regel die Arbeitsentgelte aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die innerhalb einer Abrechnungsperiode ausgezahlt wurden, aufgelistet.
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