Beitragsnachweise
  • Beitragsnachweise

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    Der Arbeitgeber muss den gesamten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil des KV-, PV-, RV- und AV-Beitrags sowie die Insolvenzgeldumlage an die zuständigen Krankenkassen abführen. Die zu entrichtenden Beiträge müssen bei der Krankenkasse elektronisch und fristgerecht nachgewiesen werden. Dafür steht der Beitragsnachweis zur Verfügung.

    Schauen Sie sich dazu die PDF an!

  • Lernerfolgskontrolle

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    Lösen Sie die Lernerfolgskontrolle und schließen Sie den Kurs damit erfolgreich ab!