Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Seit 01.01.2023 ist die eAU für alle Arbeitgeber verpflichtend. Hier erfahren Sie, wer eine eAU erhält und was in den DATEV-Lohnprogrammen zu tun ist.

Wer erhält eine eAU

Seit 1. Januar 2023 wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gesetzlich versicherter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur noch elektronisch übermittelt.

Inbegriffen sind geringfügig entlohnt Beschäftigte wie Rentner, Werkstudenten sowie kurzfristig Beschäftigte. Diese melden sich dann, wie gewohnt, beim Arbeitgeber nach § 5 Abs. 1 EntgFG krank. Neu ist, dass Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Krankenhäuser dann die nun elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz eAU) an die Krankenkasse übermitteln.

Ausnahmen von der eAU

Das neue Verfahren ist nur für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer verpflichtend. Für privat versicherte Arbeitnehmer ändert sich nichts. Diese legen ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach wie vor papierhaft bei Ihrem Arbeitgeber bzw. der lohnabrechnenden Stelle vor. Auch AU-Bescheinigungen aus dem Ausland und sonstige AU-Bescheinigungen, beispielsweise von Privatärzten, bei Kind krank, bei stufenweiser Wiedereingliederung, bei Rehabilitationsleistungen oder bei einem Beschäftigungsverbot sind nicht Teil des elektronischen Verfahrens.

eAU vor der Lohnabrechnung abrufen

Da die Krankenkassen die Daten den lohnabrechnenden Stellen nicht automatisch zur Verfügung stellen, müssen diese die eAU rechtzeitig vor der Berechnung der Löhne abrufen.

Ausreichend Zeit einplanen

Wir empfehlen Ihnen die Daten einige Tage vor der Lohnabrechnung abzurufen. In der Regel können Sie die eAU ab dem 4. Tag der Erkrankung über die DATEV-Lohnprogrammen LODAS oder Lohn und Gehalt anfordern.

Beachten Sie dabei, dass zwischen dem Abruf und der elektronischen Rückmeldung der eAU durch die Krankenkassen drei bis vier, maximal 14 Tage, vergehen können. Planen Sie also ausreichend Zeit ein.

Die Rückmeldungen der Krankenkassen werden über das elektronische Rückmeldeverfahren bereitgestellt. Sie können also auch einen Abo-Auftrag in LODAS bzw. Lohn und Gehalt einrichten. Einsehen können Sie die Daten dann im Übernahmeprotokoll.

Prozess zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

In wenigen Schritten den Prozess zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erklärt.

Jetzt informieren. (PDF-Datei)

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