DATEV bietet Lösungen für ...
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Payment mit DATEV
Fragen, die DATEV-Anwender am Häufigsten zum Thema Payment mit DATEV gestellt haben.
Es handelt sich um eine regulatorische Vorgabe der Deutschen Kreditwirtschaft, die für alle Kreditinstitute in Deutschland bindend ist.
MT940 ist ein textbasiertes Format. Bei camt.053 werden die Daten dagegen in einer xml.Datei übermittelt. Damit können zusätzliche Informationen übertragen werden.
Nein. Die Bepreisung ändert sich nicht.
Nein, daran ändert sich nichts.
Nein, das ist nicht vorgesehen.
Derzeit bietet camt.053 noch keine Vorteile. Das neue Format bietet allerdings die Möglichkeit, weitere Felder zu nutzen.
DATEV setzt auf cloudbasierte Lösungen, daher gibt es derzeit keine Alternative zu camt.053.
Ihre Daten bleiben 13 Jahre lang gespeichert.
Ihre Daten können Sie mittels der Kontenverwaltung Bankverbindung löschen.
Wie bisher auch lässt sich das über die Rechteverwaltung steuern.
Die Kosten ändern sich nur für Anwender, die bisher mit DATEV Zahlungsverkehr gearbeitet haben und ihre Umsätze nicht im DATEV-Rechenzentrum gespeichert haben.
Künftig müssen die Kontoumsätze zwingend im DATEV-Rechenzentrum gespeichert werden.
Nein, es gibt keine Alternativen.
Nein. Um die GoBD einzuhalten, müssen die Original-Kontoauszüge aufbewahrt werden.
Wenn Sie das Service-Rechenzentrumsverfahren (RZ-Bankinfo) nutzen, müssen Sie nichts tun. Hier erledigt DATEV die Anpassungen für Sie.
Wenn Sie EBICS nutzen, sind eventuell Anpassungen notwendig. Wir informieren Sie auf diesen Seiten, sobald wir Näheres wissen.
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