DATEV bietet Lösungen für ...
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Payment mit DATEV
Fragen, die DATEV-Anwender am Häufigsten zum Thema Payment mit DATEV und Verification of Payee gestellt haben.
Es handelt sich um eine regulatorische Vorgabe der Deutschen Kreditwirtschaft, die für alle Kreditinstitute in Deutschland bindend ist.
MT940 ist ein textbasiertes Format. Bei camt.053 werden die Daten dagegen in einer xml.Datei übermittelt. Damit können zusätzliche Informationen übertragen werden.
Nein. Die Bepreisung ändert sich nicht.
Nein, daran ändert sich nichts.
Nein, das ist nicht vorgesehen.
Derzeit bietet camt.053 noch keine Vorteile. Das neue Format bietet allerdings die Möglichkeit, weitere Felder zu nutzen.
DATEV setzt auf cloudbasierte Lösungen, daher gibt es derzeit keine Alternative zu camt.053.
Ihre Daten bleiben 13 Jahre lang gespeichert.
Ihre Daten können Sie mittels der Kontenverwaltung Bankverbindung löschen.
Wie bisher auch lässt sich das über die Rechteverwaltung steuern.
Die Kosten ändern sich nur für Anwender, die bisher mit DATEV Zahlungsverkehr gearbeitet haben und ihre Umsätze nicht im DATEV-Rechenzentrum gespeichert haben.
Künftig müssen die Kontoumsätze zwingend im DATEV-Rechenzentrum gespeichert werden.
Nein, es gibt keine Alternativen.
Nein. Um die GoBD einzuhalten, müssen die Original-Kontoauszüge aufbewahrt werden.
Wenn Sie das Service-Rechenzentrumsverfahren (RZ-Bankinfo) nutzen, müssen Sie nichts tun. Hier erledigt DATEV die Anpassungen für Sie.
Wenn Sie EBICS nutzen, sind eventuell Anpassungen notwendig. Wir informieren Sie auf diesen Seiten, sobald wir Näheres wissen.
Die Banken sind verpflichtet VoP kostenfrei anzubieten.
Bei einer Überweisung mit einem Match können Sie sich sicher sein, dass die Überweisung an den korrekten Empfänger geht. Im Betrugsfall haftet die Bank.
Unter gewissen Voraussetzungen kann VoP deaktiviert werden.
Nähere Informationen finden Sie im DATEV Hilfe-Center im Dokument 1038957.
Ja. VoP gilt auch für Sammel-Überweisungen und Lohnüberweisungen.
In Abhängigkeit vom genutzten Übermittlungsverfahren können sich durch VoP Änderungen ergeben.
Alle Übermittlungsverfahren sind von VoP betroffen.
Überweisungen in Fremdwährung oder außerhalb des SEPA-Raums sind nicht von VoP betroffen.
Nein, SEPA-Lastschriften sind nicht von VoP betroffen.
Die Banken sind verpflichtet VoP innerhalb von 5 Sekunden durchzuführen.
Es ist Ihnen überlassen, ob Sie die Zahlung trotzdem freigeben. In diesem Fall liegt die Haftung dann jedoch bei Ihnen.
Teilweise, hierzu können Sie sich über das Pilotierungsportal auf dem Laufenden halten.
Ja, andere Gründe für Ablehnung wie z.B. das Überschreiten des Überweisungslimits gibt es weiterhin.
Nein, eine teilweise Freigabe ist nicht möglich.
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