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Digitalisierung der HR
Mit einer digitalen Lohnabrechnung sparen Sie Zeit, Papier und Portokosten. Lesen Sie hier, worauf es ankommt, wenn Sie eine digitale Lohnabrechnung erstellen möchten.
Unternehmen aller Branchen und Größen führen ihre Bücher sowie die Stammdaten für die Mitarbeiterverwaltung längst elektronisch. Entsprechend wird auch die Lohnabrechnung mittels Software (z. B. von DATEV) mit nur wenigen Klicks erledigt. Den Kontakt mit der Finanzverwaltung, um beispielsweise die Lohnsteuer anzumelden und abzuführen, nehmen Sie oder Ihr Steuerbüro ebenfalls digital vor. Nur an der Schnittstelle zu den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Ihres Unternehmens gibt es in vielen Betrieben noch einen Knackpunkt: Statt eine digitale Lohnabrechnung zu erstellen, drucken Sie die Berechnungen aus und stellen diese dem Personal in fest verschlossenen Umschlägen zu. Das muss nicht sein. Informieren Sie sich jetzt mit DATEV über die digitale Lohnabrechnung und deren Vorteile.
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, eine Lohnabrechnung zu erhalten. Die folgenden Punkte sind von Ihnen als Unternehmer oder von Ihrem Steuerbüro einzuhalten:
Hat sich an den Angaben seit der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nichts geändert, muss der Arbeitgeber keine neue Lohnabrechnung erstellen.
Diese Eckpfeiler zeigen, dass Arbeitnehmer zwar ein Recht auf eine Lohnabrechnung haben. Sie als Arbeitgeber oder Steuerberater müssen diese aber nicht auf Papier ausfertigen und per Post oder in das persönliche Postfach im Betrieb zustellen. Stattdessen ist es möglich, eine digitale Lohnabrechnung zu erstellen. Das funktioniert wie gehabt, lediglich der letzte Schritt ist anders:
Dann werden die digitalen Lohndokumente anhand individueller Merkmale wie der Mitarbeiter- oder der Steuernummer von der DATEV Software verarbeitet und in das digitale persönliche Postfach des jeweiligen Mitarbeiters zugestellt.
Die digitale Lohnabrechnung bietet Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die folgende Tabelle zeigt die Pluspunkte digitaler Lohndokumente auf.
Digitale Lohnabrechnung: Vorteile
Die Finanzverwaltung hat das alte Papiermodell schon längst ersetzt. Seit 2013 gilt die digitale Lohnsteuerkarte. Über ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) erfahren Unternehmen über die Datenbanken der Finanzämter, welche Lohnsteuerabzugsmerkmale wie z. B. Steuerklasse oder Freibeträge gelten. Auch die Lohnsteueranmeldung und ähnlicher Datenaustausch mit dem Finanzamt funktionieren mittlerweile volldigital. Anders sieht es bei der Lohnabrechnung aus: Diese können Sie digital oder in Papierform erstellen.
Zwar entscheiden Sie als Arbeitgeber allein, ob Sie eine digitale Lohnabrechnung erstellen, Ihre Mitarbeiter müssen dieser Änderung allerdings zustimmen. Wir empfehlen, Ihre Belegschaft aktiv in das Thema einzubinden, wenn Sie die Einführung einer digitalen Lohnabrechnung planen, und Ängste, insbesondere zum Thema Datenschutz, sehr ernst zu nehmen. Ideal ist es, wenn Sie in kleinen Unternehmen alle Betroffene persönlich überzeugen können oder in größeren Unternehmen mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung treffen. Stellen Sie digitale Lohndokumente für Arbeitnehmer online bereit und nutzen als sicheres Portal: DATEV Arbeitnehmer online: „Meine Abrechnungen“.
Wenn Sie digitale Lohndokumente erstellen, spielt der Datenschutz eine große Rolle. Lohnprogramme wie DATEV LODAS classic sind in Unternehmen und externen Buchhaltungsbüros längst Standard. Damit sind bereits alle Wege für die digitale Lohnabrechnung geebnet. Wenn Sie aber kein ausgedrucktes Dokument in einem verschlossenen Umschlag an Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen übermitteln, stellen sich datenschutztechnisch neue Herausforderungen. Zwar sind die digitalen Lohnunterlagen in Ihrem Unternehmen oder bei dem von Ihnen beauftragten Steuerberater geschützt, während der digitalen Übermittlung und in der Cloud des Postfachs bestehen allerdings hohe Risiken für Datenklau. Die steuerrechtlichen Bestimmungen und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellen daher bestimmte Mindestanforderungen.
Zwar gibt es keine Bestimmung, welche Dateiformate für die digitale Lohnabrechnung zulässig sind, aber digitale Lohndokumente müssen unveränderbar und digital signierbar sein. Word und Excel fallen somit aus, ein PDF im Format PDF/A ist dagegen möglich.
Egal, ob Sie die digitale Lohnabrechnung senden oder die Daten auf einem Unternehmensserver oder in der Cloud bereitstellen: Der Datenabruf erfolgt über das Internet und bietet Hackern Angriffsfläche. Die eigentlichen digitalen Lohndokumente sind verschlüsselt zu senden. Auch die beteiligten Mailserver sollten eine Transportverschlüsselung der Mail bieten.
Es genügt nicht, die digitale Lohnabrechnung zu verschicken. Als Arbeitgeber müssen Sie aus rechtlicher Sicht gewährleisten, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Zugriff auf die Dokumente haben. Mit einer vorher eingeholten Zustimmung sind Sie auf der sicheren Seite.
Außerdem muss der Betroffene technischen Zugriff haben. Das bedeutet: Sollte jemand noch keine digitalen Endgeräte wie einen PC, ein Smartphone oder ein Tablet besitzen, müssen Sie ihm die nötige Ausstattung zur Verfügung stellen.
Sinnvoller ist es, den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen einen Zugang zu den Lohndokumenten über ein einheitliches Portal zu gewähren. Der Portal-Versand digitaler Lohndokumente bietet Vorteile:
Inhaltlich gibt es zwischen den digitalen Lohndokumenten und solchen in Papierform keine Abweichungen. Es sind alle Angaben entsprechend den Vorgaben des § 1 der Entgeltbescheinigungsverordnung zu machen. Wenn Sie die Abrechnung mit einer DATEV LODAS Lösung über das hauseigene Rechenzentrum vornehmen, fragt die Software automatisch alle relevanten Daten ab. So gelingt immer eine korrekte und rechtssichere Lohnabrechnung.
Da der Gesetzgeber Arbeitnehmern eine Lohnabrechnung rechtlich zusichert, genügt es nicht, wenn Sie Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen eine digitale Lohnabrechnung per Mail oder über ein passwortgeschütztes Portal zugänglich machen. Die rechtssichere Erteilung einer Abrechnung setzt voraus, dass diese in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist. Das ist bei einer Zustellung per Post unstrittig. Sollen dagegen digitale Abrechnungen ausgegeben oder solche in Papierform in das Mitarbeiterpostfach im Unternehmen erfolgen, muss jeder Betroffene zustimmen. Andernfalls gelten die Abrechnungen als nicht erteilt, auch wenn sie problemlos hätten abgerufen werden können. Eine Betriebsvereinbarung kann die Zustimmung ersetzen.
Ist Ihr Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden und sieht dieser für Lohndokumente die Papierform vor, können Sie die digitale Lohnabrechnung nur zusätzlich nutzen. Die tariflichen Regelungen lassen sich weder durch eine Betriebsvereinbarung noch durch eine persönliche Zustimmung der Arbeitnehmer aushebeln.
Arbeitnehmer online "Meine Abrechnungen"
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