Lohn & Gehalt

Mutterschutz und Gehalt: Diese Regeln gelten

Im Mutterschutz besteht ein Anrecht auf Lohnfortzahlung.

Werdende Mütter, die angestellt tätig sind oder sich in einer Ausbildung oder im Studium befinden, genießen in Deutschland einen besonderen Schutz. Die Regelungen zum Umgang mit Schwangeren sind im Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (kurz Mutterschutzgesetz, MuSchG) geregelt. Dort finden sich auch alle Regeln zum Thema Mutterschutz und Gehalt.

Mutterschutz

Mutterschutz: Gehalt trotz Beschäftigungsverbot

Der Gesetzgeber regelt, dass Frauen in den letzten sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin nur beschäftigt werden dürfen, wenn sie dies ausdrücklich wünschen. Paragraf 3 MuSchG spricht ein Beschäftigungsverbot aus, sofern keine Erklärung der werdenden Mutter, arbeiten zu wollen, vorliegt. Möchte eine Frau während der Schutzfrist vor der Geburt tätig sein, darf sie ihre Entscheidung jederzeit ändern. Für die Zeit nach der Entbindung gilt:

  • Es besteht ein Beschäftigungsverbot für die ersten acht Wochen nach der Geburt.
  • Diese Frist verlängert sich auf zwölf Wochen bei einer Frühgeburt, bei Mehrlingsgeburten oder wenn innerhalb der ersten acht Wochen eine Behinderung beim Kind ärztlich diagnostiziert wird.
  • Findet die Geburt vor dem errechneten Termin statt, verlängert sich die Schutzfrist um den Zeitraum, um den die vorgeburtliche Frist verkürzt wurde.
  • Diese Fristen sind für Arbeitnehmerinnen und Unternehmen bindend und können nicht verkürzt werden.
  • Ausnahmen bestehen lediglich für die schulische Ausbildung und das theoretische Studium, sofern die Frau das wünscht und ein ärztliches Attest gesundheitliche Bedenken ausräumt.

Während der Schutzfristen gilt Entgeltfortzahlung im Mutterschutz. Zwar haben gesetzlich krankenversicherte Frauen auf Antrag Anspruch auf das sogenannte Mutterschaftsgeld der Krankenkasse, doch dieses ist in der Höhe auf 13 Euro pro Kalendertag begrenzt. Daher kann diese Leistung den Lohn- oder Gehaltsausfall in der Regel nicht auffangen. Deshalb ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Differenzbetrag im Mutterschutz durch Lohnfortzahlung auszugleichen.

Mutterschutz: Gehaltsfortzahlung in welcher Höhe?

Die Entgeltfortzahlung während der Mutterschutz-Frist steht allen werdenden Müttern zu, deren reguläres Nettoeinkommen 390 Euro übersteigt. Arbeitgeber sind verpflichtet, das Gehalt auf das durchschnittliche Einkommen der letzten drei Monate festzusetzen. Zum Einkommen zählen dabei:

  • das übliche Monatsgehalt oder die geleisteten Arbeitsstunden
  • Zuschläge für Nacht- und/oder Schichtarbeit
  • Erschwernis- und Leistungszulagen
  • Abgeltung von Überstunden oder Urlaubstagen

Nicht berechnet werden Einmalzahlungen wie das Weihnachtsgeld. Bei Mutterschutz und Gehalt gilt: Das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse ist beitragsfrei in der Kranken- und Rentenversicherung. Für die Entgeltfortzahlung gemäß Mutterschutzgesetz fallen dagegen Steuern und Sozialversicherungsabgaben an. Aufgrund entfallender Steuervergünstigungen (z. B. für Nachtzuschläge) kann im Mutterschutz das Gehalt geringfügig niedriger ausfallen.

Entgeltfortzahlung im Mutterschutz für geringfügig Beschäftigte?

Ein Unternehmen beschäftigt eine Minijobberin, die schwanger ist? Dann hängt es von deren Versichertenstatus ab, ob ihr Einkommen aufgestockt werden muss. Dabei gilt:

  • Ist die werdende Mutter nicht eigenständig, sondern im Rahmen einer Familienversicherung über Eltern oder Ehemann krankenversichert, erhält sie kein Mutterschaftsgeld und keine Lohnfortzahlung.
  • Besteht aufgrund einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung eine eigene Versicherung, besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Entgeltfortzahlung.
In diesem Fall stocken die verschiedenen Arbeitgeber anteilig zum Gesamtnetto auf.

Tipp!

Mit einem leistungsstarken Programm für die Lohn- und Gehaltsabrechnung lösen Sie in Ihrem Unternehmen oder Steuerbüro alle Fragen rund um Mutterschaft und Gehalt zuverlässig und rechtssicher mit nur wenigen Klicks. So ist es ganz einfach, den korrekten Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld zu berechnen.

Unser Programm DATEV LODAS classic

Mutterschutz und Gehalt: Wer zahlt was?

Schwangere beantragen zuerst das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse. So steht fest, wie hoch laut Entgeltfortzahlungsgesetz im Mutterschutz die Aufstockung durch den Arbeitgeber sein muss. Als Arbeitgeber können Sie ein formloses Schreiben als Antrag auf „Mutterschaftsgehalt“ akzeptieren oder eine ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft fordern. Für die Leistungen gilt:

  • Die Krankenkasse der Arbeitnehmerin überweist das Mutterschaftsgeld an die Versicherte.
  • Der Arbeitgeber stockt dann auf das übliche Gehalt auf.
  • Gleichzeitig beantragt er die Rückerstattung dieser Aufwendungen bei der Krankenversicherung.

Da KMU mit vielen jungen Frauen in der Belegschaft ansonsten schlechtergestellt wären, zahlen alle Arbeitgeber die Umlage U2. Diese dient als „Sparstrumpf“, um im Mutterschutz das Gehalt in den Schutzfristen zu sichern, ohne die Unternehmen zu belasten.

Mutterschutz und Gehalt: Wie lange wird gezahlt?

Die Regeln für die Dauer der Lohnfortzahlung im Mutterschutz sind sehr überschaubar. Der Anspruch besteht ebenso lange, wie die Krankenkasse Mutterschaftsgeld bezahlt. Das heißt, als Arbeitgeber sind Sie maximal sechs Wochen vor der Entbindung und höchstens zwölf Wochen danach in der Pflicht.

Entgeltfortzahlung und vorzeitiger Mutterschutz: Das sind die Regeln

In bestimmten Fällen ist es erforderlich, schon vor Beginn der Schutzfristen ein Beschäftigungsverbot für schwangere Frauen oder werdende Mütter auszusprechen. Dabei gibt es zwei verschiedene Formen:

  • betriebliches, arbeitsplatzbezogenes Beschäftigungsverbot
  • ärztliches, gesundheitsbezogenes Beschäftigungsverbot

Arbeitet eine Frau in einer Umgebung, die der Gesundheit des Fötus schaden könnte (z. B. chemische oder biologische Gefahrstoffe, Strahlung, bestimmte Arbeitsbedingungen wie schweres Heben oder Arbeitszeiten wie Nachtschichten), ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsplatz umzugestalten. Ist das nicht möglich, ist eine Umsetzung auf einen geeigneten Platz angezeigt. Erst wenn auch diese Option nicht besteht, ist durch den Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. Es ist eine teilweise oder vollständige Freistellung möglich.

Ärztliche Beschäftigungsverbote kommen dagegen in Betracht, wenn die Tätigkeit aufgrund individueller Gegebenheiten einer Schwangeren deren oder die Gesundheit des Ungeborenen gefährdet und die Ursache für die Probleme in der Schwangerschaft liegen. Hier ist klar abzugrenzen von Erkrankungen in der Schwangerschaft, die zu einer Arbeitsunfähigkeit führen.

Gilt für eine Schwangere aufgrund eines Beschäftigungsverbots vorzeitiger Mutterschutz, hat sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Der Arbeitgeber leistet den Durchschnittsverdienst und beantragt bei der Krankenkasse die Erstattung der Aufwendungen nach dem Umlageverfahren U2. Die Umlage deckt nicht nur die Aufstockung während des Bezugs von Mutterschaftsgeld, sondern auch Beschäftigungsverbote während der Schwangerschaft und Stillzeit ab.

Sie Verwenden einen veralteten Browser oder den IE11 im Kompatiblitätsmodus. Bitte deaktivieren Sie diesen Modus oder nutzen Sie einen anderen Browser!