Lohn & Gehalt

Nettolohnoptimierung geschickt nutzen

Von der Entgeltoptimierung profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

In vielen Unternehmen gehört es zur betrieblichen Praxis, eine Gehaltserhöhung auszusprechen, um einem Mitarbeiter Wertschätzung zu zeigen. Allerdings ist das nicht unbedingt sinnvoll. Schließlich kommt davon nach Steuern und Sozialabgaben nur wenig auf dem Gehaltskonto an und dem Unternehmen entstehen zusätzlich höhere Lohnnebenkosten. Mit der Nettolohnoptimierung belohnen Sie Leistungen deutlicher und kostengünstiger zugleich.

Nettolohnoptimierung

Nettolohnoptimierung: Möglichkeiten für ein Plus auf dem Gehaltszettel

Die Nettolohnoptimierung, auch Entgeltoptimierung genannt, ist eine Option, Arbeitnehmern mehr Nettogehalt zu verschaffen, ohne das Bruttogehalt zu erhöhen. Dazu nutzen Sie als Arbeitgeber steuerliche Regelungen, die Ihnen erlauben, Zuschüsse zu zahlen.

Wie funktioniert die Nettolohnoptimierung?

Steuerfreie oder steuerlich begünstigte Arbeitgeberzuschüsse sind die Grundlage, um die Möglichkeiten der Entgeltoptimierung zu nutzen. Statt einem Mitarbeiter (ausschließlich) das Bruttogehalt zu erhöhen, gewähren Sie ihm (auch) steuer- und sozialabgabenfreie Zuschüsse, um das Nettogehalt zu steigern.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Dieser Teil des Einkommens ist für den Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei oder zumindest stark begünstigt. Das Unternehmen spart ebenfalls, da keine Lohnnebenkosten anfallen und die Aufwendungen häufig als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können. Mit Maßnahmen der Entgeltoptimierung binden Sie Mitarbeiter an das Unternehmen und erhöhen die Attraktivität für potenzielle Bewerber.

Wichtig!

Bei der Entgeltoptimierung sind die Bausteine immer als freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers und nicht als Gehaltsbestandteil zu verstehen. Fällt eine Leistung weg, darf sich das Gehalt nicht automatisch erhöhen. Sonst entfallen die Begünstigungen bei Steuern und Sozialabgaben.

Nettolohnoptimierung: Übersicht der Vor- und Nachteile

Vorteile Nettolohnoptimierung
Vorteile Nettolohnoptimierung
  • Sie steigert die Motivation der Mitarbeiter.
  • Die Mitarbeiterbindung wächst.
  • Die Attraktivität des Unternehmens nimmt zu.
  • Steuern und Sozialabgaben werden gespart.
  • Lohnnebenkosten steigen nicht.
  • Aufwendungen sind Betriebsausgaben.
  • Für Unternehmen bestehen keine.
  • Arbeitnehmer erhalten weniger Rente, Kranken- oder Arbeitslosengeld, da Zuschüsse sozialabgabenfrei sind.

Nettolohnoptimierung: Beispiele aus der Praxis

Unternehmen stehen zur Nettolohnoptimierung viele Bausteine zur Verfügung. So finden Sie für jeden Betrieb und jeden Mitarbeiter eine Lösung, die als echter Pluspunkt empfunden wird. Denn Obstkörbe und Tischkicker sind nett, mehr Geld kommt langfristig gesehen meist besser an.

Möglichkeiten der Entgeltoptimierung

Auch nach der Einführung des Deutschlandtickets ist Mobilität teuer. Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Mitarbeiter zu entlasten. Für die Nettolohnoptimierung sind diese Bausteine interessant:

  • Fahrtkostenzuschuss: Unternehmen dürfen Mitarbeitern für 15 Arbeitstage pro Monat 30 Cent pro gefahrenem Kilometer als Zuschuss steuer- und sozialabgabenfrei auf den Nettolohn aufschlagen.
  • Tankgutschein: Ein Sachbezug wie ein Tankgutschein (oder Einkaufsgutschein für den Supermarkt) in Höhe von 50 Euro monatlich ist erlaubt.
  • Fahrräder oder E-Bikes (keine S-Pedelecs oder andere Kraftfahrzeuge) können seit 2019 steuerfrei zusätzlich zum Lohn oder Gehalt überlassen werden. Diese Steuerbegünstigung ist bis 2030 gesichert.
  • Sachbezüge: Kleine Aufmerksamkeiten wie Blumen, Bücher oder Pralinen zu besonderen Anlässen (z. B. Jubiläum) und Arbeitsessen sind bis 60 Euro steuer- und sozialabgabenfrei.
  • Die Überlassung von Smartphones, Notebooks oder Tablets zur privaten Nutzung ist ebenfalls begünstigt.
  • Für bis zu 1.080 Euro pro Jahr dürfen Arbeitgeber an Mitarbeiter Gutscheine für eigene Produkte verteilen, ohne dass Steuern oder Sozialabgaben anfallen.
  • Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) erlaubt es, bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung pro Jahr steuerfrei anzusparen. Die Grenze für die Sozialversicherungsabgaben liegt bei 4 %. Die Beiträge kann der Arbeitgeber allein oder gemeinsam mit dem Mitarbeiter tragen.
  • Die tatsächlichen Kosten für die Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder dürfen Arbeitgeber steuer- und sozialabgabenfrei in voller Höhe übernehmen (Kostennachweise erforderlich).
  • Bis zu 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter können für die Prävention von Gesundheitsproblemen für zertifizierte Maßnahmen eingesetzt werden. In diesem Bereich der Nettolohnoptimierung sind häufige Bausteine Rückenschule, Yogakurs oder Massagen.
  • Erholungsbeihilfen zur Kräftigung und Erhaltung der allgemeinen Gesundheit dürfen 156 Euro pro Jahr für den Arbeitnehmer, 104 Euro für den Ehegatten und 52 Euro pro Kind nicht überschreiten, um für den Arbeitnehmer steuerfrei zu bleiben. Der Arbeitgeber versteuert die Summe pauschal mit 25 %.
  • Ist keine eigene Kantine vorhanden, dürfen Essenszuschüsse in Form von Restaurant-Schecks ausgegeben werden. Der Sachbezug ist durch den Arbeitgeber mit dem amtlichen Pauschalwert zu versteuern.

Sie benötigen zur Entgeltoptimierung keinen Rechner.

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