Clevere Mitarbeiterbindung

Steuerfreie Mitarbeitergeschenke zahlen sich aus

Steuerfreie Mitarbeiter-Benefits statt Gehaltserhöhung

Insbesondere in Zeiten hoher Inflation wünschen sich viele Mitarbeiter eine kräftige Gehaltserhöhung. Dabei hat ein höheres Arbeitsentgelt nur wenige Vorteile und viele Nachteile für beide Seiten. Aufgrund der Steuern und Sozialabgaben kommt nur ein Bruchteil der vereinbarten Summe auf dem Konto des Mitarbeiters an. Für den Arbeitgeber dagegen steigen die Kosten durch die zusätzlichen Sozialabgaben deutlich. Steuerfreie Mitarbeitergeschenke sind für beide Seiten vorteilhaft.

Mitarbeiterbenefits

Steuerfreie Mitarbeiter-Benefits: Welche Möglichkeiten gibt es?

Steuerfreie Sachbezüge lohnen sich für Unternehmen gleich in mehrfacher Hinsicht.

Die Vorteile im Überblick:

  • Das Gehaltsplus kommt direkt beim Mitarbeiter an.
  • Gutscheine, Guthabenkarten oder Rabatte werden weniger zur Selbstverständlichkeit als ein höheres Gehalt.

Tipp:

Die Sachbezugsgrenze 2023 liegt bei 50 Euro im Monat, nachdem der Betrag im letzten Jahr von 44 Euro angehoben wurde. So können Sie Ihren Mitarbeitern nun bis zu 600 Euro im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei zusätzlich zu Lohn oder Gehalt zukommen lassen.

Steuerfreie Mitarbeiter-Gutscheine

Eine beliebte Form, steuerfreie Mitarbeitergeschenke zu machen, sind Gutscheine oder Sachbezugskarten.

Damit das Finanzamt die Steuerfreiheit anerkennt, gilt Folgendes:

  • Steuerfreie Mitarbeitergeschenke gibt es zusätzlich zum Gehalt, sie sind kein Teil des Arbeitsentgelts.
  • Steuerfreie Zuwendungen für das Personal werden monatlich ausgegeben und können nicht angesammelt werden.
  • Steuerfreie Mitarbeiterzuwendungen können nicht bar ausgezahlt werden.
  • Steuerfreie Mitarbeitergeschenke müssen den Richtlinien des ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) entsprechen.

Tipp:

Steuerfreie Mitarbeitergeschenke dürfen Sie allen abhängig Beschäftigten machen. Auch Auszubildende, Teilzeitkräfte und Minijobber dürfen so belohnt werden.

Arbeitgeber sind verpflichtet, das Datum und die Höhe eines gewährten steuerfreien Sachbezugs für jeden Mitarbeiter genau zu dokumentieren. Mit DATEV LODAS classic erfassen die Lohnbuchhaltung oder das Steuerbüro steuerfreie Mitarbeitergeschenke zuverlässig, schnell und rechtssicher.

Gutscheine und Geldkarten als steuerfreies Mitarbeitergeschenk

Geben Sie steuerfreie Mitarbeiter-Gutscheine oder Geldkarten aus, stehen laut ZAG drei Kategorien zur Verfügung.

Zur Wahl stehen:

  • steuerfreie Gutscheine und Geldkarten für bestimmte soziale oder steuerliche Zwecke
  • steuerfreie Gutscheine und Geldkarten für eine begrenzte Produktpalette
  • steuerfreie Gutscheine und Geldkarten für begrenzte Akzeptanzstellen

Besonders beliebt als steuerfreie Mitarbeitergeschenke sind unter anderem:

  • Einkaufs- oder Tankgutscheine
  • regionale oder auf bestimmte Anbieter beschränkte Sachbezugskarten (z. B. ÖPNV-Jobticket)
  • Abonnements für Zeitungen oder Zeitschriften
  • Zuschuss zu Gesundheits- oder Präventionsmaßnahmen (z. B. Fitnessstudio)
  • Essenszuschüsse
  • Tickets für kulturelle Veranstaltungen oder Sport-Events

Steuerfreies Mitarbeitergeschenk Deutschland-Ticket

Auf den ersten Blick erscheint es logisch, das Deutschland-Ticket als steuerfreien Sachbezug für Mitarbeiter zu gewähren. Schließlich liegt der Preis mit 49 Euro pro Monat passend an der Freigrenze. Wir empfehlen allerdings, das Ticket als Mobilitäts-Zuschuss zu verbuchen, der ebenfalls frei von Steuern und Sozialabgaben ist. Dann steht der steuerfreie Sachbezug weiter zur Verfügung und Sie können geschätzten Mitarbeitern mehr zukommen lassen.

Steuerfreie Mitarbeitergeschenke über die steuerfreie Mitarbeiterbeteiligung

Nichts bindet und motiviert Mitarbeiter mehr, als Anteile am Unternehmen des Arbeitgebers zu besitzen. Schließlich haben Miteigentümer ein größeres Interesse am wirtschaftlichen Erfolg als „einfache“ Angestellte, die ohne Bindungen jederzeit den Betrieb wechseln können.

Das versteht auch der Gesetzgeber. Deshalb hat er bereits im Jahr 2021 die Bedingungen für die steuerfreie Mitarbeiterbeteiligung verbessert. Der Grenzwert für die steuerfreie Mitarbeiterbeteiligung ist zu diesem Zeitpunkt von 360 Euro auf 1.440 Euro pro Jahr gestiegen. So dürfen Sie Ihren Angestellten nun steuerfreie Mitarbeiter-Aktien in dieser Höhe überlassen.

Dabei besteht nicht nur die Option, Ihren Mitarbeitern Aktien kostenlos zu überlassen, Sie dürfen die Papiere auch verbilligt an die Belegschaft weitergeben. Dabei entsteht den Mitarbeitern ein geldwerter Vorteil, den diese versteuern müssen. Über die Möglichkeit, die Mitarbeiterbeteiligung als steuerfreies Mitarbeitergeschenk zu nutzen, entfällt bis zum Grenzwert die Steuerpflicht. Angenommen, die Aktien Ihres Unternehmens haben einen Wert von 100 Euro pro Stück. Mitarbeiter erhalten diese zum Vorzugspreis von 60 Euro. Damit können diese bis zu 36 Aktien pro Jahr erwerben, ohne den dabei entstehenden geldwerten Vorteil zu versteuern.

Erhält ein Mitarbeiter aus diesen Papieren eine Dividende, ist diese mit 25% Kapitalertragssteuer zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag beim Mitarbeiter zu versteuern, sofern der Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro überschritten wird.

Weitere Anlässe für steuerfreie Mitarbeiterzuwendungen

Man soll die Feste feiern, wie sie fallen. Das gilt nicht nur privat, auch geschäftlich gibt es viele Gründe. Nutzen Sie anlassbezogene Sachzuwendungen, um Mitarbeitern Ihre Wertschätzung zu zeigen. Bis zu 60 Euro stehen für besondere persönliche oder dienstliche Ereignisse zur Verfügung.

Lassen Sie sich durch folgende Anregungen inspirieren:

  • Neueinstellung
  • Beförderung
  • Ruhestand
  • Hochzeit
  • Geburt
  • runder Geburtstag
  • Jubiläum der Betriebszugehörigkeit

Achtung!

Wie bei allen Sachbezügen gilt auch hier, dass die Gutscheine und Geldkarten nicht mit einer allgemeinen Bezahlfunktion ausgestattet sein dürfen. Außerdem darf der Wert von 60 Euro um keinen Cent überschritten werden, sonst ist der Gesamtbetrag zu versteuern.

Steuerfreie Mitarbeiterrabatte

Selbst produzierte oder in Ihrem Unternehmen verkaufte Artikel oder angebotene Dienstleistungen dürfen Sie mit Rabatt an Ihre Mitarbeiter abgeben.

Das funktioniert so:

  • Als steuerfreie Mitarbeitergeschenke kommen nur Waren oder Dienstleistungen in Betracht, die Ihr Unternehmen üblicherweise an fremde Dritte abgibt. Steuerfreie Mitarbeiterrabatte auf speziell für die Mitarbeiter angeschaffte Artikel sind nicht erlaubt.
  • Ausschlaggebend für den Wert der Ware oder Dienstleistung ist der ortsübliche Preis.
  • Diesen mindern Sie um 4 %.
  • Die Differenz zwischen dem so ermittelten und dem vom Mitarbeiter gezahlten Preis ergibt den geldwerten Vorteil.
  • Bis zu einer Höhe von 1.080 Euro jährlich ist der geldwerte Vorteil über Mitarbeiterrabatte steuer- und sozialabgabenfrei.

Übrigens dürfen Sie die Mitarbeiterrabatte auch weiter gewähren, wenn ein Mitarbeiter in Rente geht. Mit DATEV Lohn und Gehalt classic gelingt die Erfassung von Mitarbeiterrabatten als steuerfreies Mitarbeitergeschenk leicht und schnell.

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