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- Umsatzsteuerjahreserklärung so ermitteln Sie die Umsatzsteuerlast
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Steuerinfo
Wenn Sie als Freiberufler oder Gewerbetreibende nicht die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz) in Anspruch nehmen und auf den Ausweis der Umsatzsteuer verzichten, geben Sie regelmäßig Ihre Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch an das zuständige Finanzamt ab. Allerdings handelt es sich dabei nur um vorläufige Angaben. Der Umtausch von Waren oder Rabatte, Boni und Skonti, die Sie oder Ihre Kundinnen und Kunden über das Jahr sammeln, können die bereits gemeldeten Werte verändern. Daher ist eine abschließende Steuererklärung unverzichtbar. Mit der Umsatzsteuerjahreserklärung ermitteln Sie die tatsächlich während eines Kalenderjahres von Ihrem Unternehmen vereinnahmte Umsatzsteuer sowie die Höhe der abzugsfähigen Vorsteuer. Aus der Saldierung beider Summen ergibt sich entweder eine Zahllast oder ein Anspruch auf Erstattung zu viel geleisteter Beträge durch das Finanzamt.
Ebenso wie die regelmäßig monatlich oder vierteljährlich abzugebenden Umsatzsteuervoranmeldungen ist die Umsatzsteuerjahreserklärung ausschließlich elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Unternehmerinnen und Unternehmer sind verpflichtet, die entsprechenden amtlichen Vordrucke zu nutzen, die Sie unkompliziert über ELSTER herunterladen können. Das Zertifikat für die elektronisch authentifizierte Übermittlung erhalten Sie nach der kostenlosen Registrierung auf dem ELSTER Onlineportal. Planen Sie rund zwei Wochen Wartezeit für die Zertifikatsausstellung ein. Für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung stellen die Finanzbehörden verschiedene amtliche Vordrucke zur Verfügung. Für die Umsatzsteuererklärung 2022 sind das Folgende:
Der Vordruck USt 2 E enthält Ausfüllhinweise für den Hauptbogen, während der Druck USt 4 E über die Bearbeitung der Anlage UR informiert. Die Anlage UN ist direkt auf Seite 2 mit Hilfen ausgestattet. Erheblich einfacher gelingt die Erstellung der Umsatzsteuerjahreserklärung anhand entsprechender Steuersoftware für Unternehmen, die sich direkt mit der Finanzverwaltung verknüpfen lässt. Umfassend ausgerüstet sind Sie beispielsweise mit DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen.
Die Frist zur Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung endet 7 Monate nach Ende des Bemessungszeitraumes. Diesem liegt bei der Umsatzsteuer immer das Kalenderjahr zugrunde. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Umsatzsteuerjahreserklärung 2022 bis zum 31. Juli 2023 bei Ihrem Finanzamt eingegangen sein muss, wenn Sie die Erklärung selbst erstellen. Betrauen Sie einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin mit der Aufgabe, verlängert sich die Abgabefrist auf den letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres. Das Steuerbüro muss also die Umsatzsteuerklärung 2022 bis spätestens zum 29. Februar 2024 an das Finanzamt übermitteln.
Nach Abgabe der Jahresumsatzsteuerklärung haben Sie als Unternehmer oder als Unternehmerin innerhalb eines Monats eventuell ermittelte Nachzahlungen an das Finanzamt zu leisten. Die Pflicht zur Überweisung gilt unabhängig vom Erhalt eines Umsatzsteuerbescheids der Behörde. Dieser wird nur ausgestellt, falls die Beamten von Ihrer Berechnung abweichen, was selten der Fall ist.
Ja, allerdings galt das nur für das Steuerjahr 2020. Damals wurden die Abgabefristen für selbst erstellte Erklärungen bis zum 31. Oktober 2021 verlängert. Steuerberaterinnen und Steuerberater erhielten Zeit bis zum 31. Mai 2022. Die Ausnahme gilt jedoch nicht mehr. Die Umsatzsteuererklärung für 2021 ist zu den gewohnten Stichtagen fällig.
Ja, Ausnahmen erlauben die Finanzämter nur in besonderen Härtefällen, wenn die elektronische Übermittlung einen zu großen personellen oder finanziellen Aufwand für das Unternehmen darstellen würde.
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