DATEV EÜR Steuern - funktionale Erweiterung

Status: Freigabe für Q3|2025 geplant

Mit der neuen Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern ist die Erstellung und elektronische Datenübermittlung der Anlagen EÜR, AVEÜR und SZ für Einzelunternehmen, sowie zusätzlich die Anlagen SE und AVSE für Personengesellschaften (ohne land- und forstwirtschaftliche Betriebe) möglich.

Die Anlagen EÜR und AVEÜR/AVSE werden mit einem Klick komfortabel aus Kanzlei-Rechnungswesen bestückt. Dabei werden die gebuchten Kontensalden und die Einzelinventare nach DATEV EÜR Steuern übergeben und nach Fertigstellung der Erklärung an die Finanzverwaltung übermittelt.

Der in DATEV EÜR Steuern ermittelte Gewinn bzw. Verlust und der Saldo der Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben für die Beteiligten kann in die Einkommensteuererklärung bzw. Gesonderte und einheitliche Feststellung übernommen werden.

Mit DATEV EÜR Steuern kann auch die Anlage EÜR für Vereine und Stiftungen erfasst und elektronisch übermittelt werden.

Im Jahr 2025 wird DATEV EÜR Steuern funktional erweitert.

Vorteile | neue Funktionen

Erweiterung von DATEV EÜR Steuern bei den Personengesellschaften:

  • Die Anlage ER wird in Q3|2025 zur Verfügung gestellt.

Erweiterung von DATEV EÜR Steuern bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben:

  • Die Datenweitergabe aus Kanzlei-Rechnungswesen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach EÜR Steuern wird mit den DATEV-Programmen 19.0 freigegeben.

Weitere Informationen | Hinweise

Die Freigabe für DATEV EÜR Steuern ist am 29.11.2023 für alle Kanzleien mit einem Vertrag für ESt classic/comfort oder KSt classic/comfort erfolgt.

Weiterhin findet eine kontinuierliche Weiterentwicklung bis zum kompletten Funktionsumfang statt.

Mehr Informationen finden Sie unter – DATEV-Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern: Überblick (Dok.-Nr. 1028394)

Digitale Kommunikation mit der Finanzverwaltung – Digitaler Gewerbesteuerbescheid

Status: Pilotierung ausgeweitet

Aktuell wird der digitale Abruf von Gewerbesteuerbescheiden der Kommunen im Rahmen einer Pilotierungsphase über DATEV-Software erprobt. Die Beantragung erfolgt – analog zum früheren DIVA I-Verfahren bei der Einkommensteuer – direkt in der Gewerbesteuererklärung. Eine Nutzung der DIVA II-Mechanismen ist nicht möglich, da die Kommunen keinen Zugriff auf die Vollmachtsdatenbank haben.

Aufgrund technischer und organisatorischer Herausforderungen erfolgt derzeit nur eine gezielte Freischaltung weiterer Piloten in den teilnehmenden Kommunen. Der Zeitpunkt der Freigabe hängt maßgeblich vom Verlauf der Pilotierung und der Unterstützung des Verfahrens durch die Kommunen ab.

Vorteile | neue Funktionen

  • Die Grundlagenbescheide zur Gewerbesteuer und einige weitere Dokumenttypen werden in einigen Bundesländern bereits elektronisch bekanntgegeben ( Digitale Bescheide (DIVA II): Überblick - DATEV Hilfe-Center). Mit der elektronischen Bekanntgabe des GewSt-Bescheids der Kommune wird ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung gegangen.
  • Sie können den gewohnten Abrufprozess für digitale Bescheide/Dokumente nutzen.
  • Der digitale Gewerbesteuerbescheid ist rechtsverbindlich und ersetzt den Papierbescheid.
  • Mit dem digitalen Gewerbesteuerbescheid liefern die Kommunen nicht nur das PDF, sondern auch die zugehörigen XML-Werte. Diese können perspektivisch für den Bescheidabgleich verwendet werden.

Weitere Informationen | Hinweise

Seit Kurzem werden in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg auch Gewerbesteuerbescheide digital über DIVA II bereitgestellt. Möglich ist dies, weil die Bescheide dort direkt durch das Finanzamt erlassen werden – es gelten somit dieselben Voraussetzungen wie bei anderen DIVA II-Bescheiden.

Digitale Kommunikation mit der Finanzverwaltung - Antrag auf Fristverlängerung

Status: Freigabe für Q4|2025 geplant

Mit diesem Antrag können Sie für die Abgabe der Steuererklärungen Ihrer Mandanten die Fristverlängerung elektronisch beantragen.

Weitere Informationen | Hinweise

Die elektronische Übermittlung an das Finanzamt kann über die Cloud-Anwendung „DATEV Kommunikation Finanzverwaltung“ angestoßen werden.

DATEV Einspruchsgenerator - funktionale Erweiterung

Status: Pilotierung bis 30.06.2025 geplant, Freigabe für Q3|2025 geplant

Mit dem DATEV Einspruchsgenerator erhalten Sie eine innovative Unterstützung bei der Formulierung von Einsprüchen mithilfe Künstlicher Intelligenz. Erleben Sie, wie der DATEV Einspruchsgenerator auf Basis Ihrer Angaben automatisch Einspruchsvorschläge erstellt.

Vorteile | neue Funktionen

  • Wissensrecherche mit Ausgabe relevanter Urteile und Gesetze
  • Direkte Anbindung an den elektronischen Einspruch

Weitere Informationen | Hinweise

Der DATEV Einspruchsgenerator wird sukzessive weiterentwickelt.

Mehr Informationen finden Sie unter https://apps.datev.de/help-center/documents/1037948

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