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Neuerungen und rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht (MoPeG) zum 01.01.2024
Erscheinungstermin: Mai 2023
Das Recht der Personengesellschaften hat lange Zeit keine gesetzlichen Neuerungen erfahren. Die Regelungen zur GbR finden sich im BGB, das aus dem Jahr 1900 stammt. Hierauf basieren auch die Regelungen zur OHG und KG, die sich im HGB - ebenfalls aus dem Jahr 1900 - finden. Rechtliche Veränderungen ergaben sich nur aus der Rechtsprechung, sodass ein schneller Überblick immer schwieriger wurde.
Der Bundestag hat Ende Juni 2021 das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) verabschiedet. Mit dem MoPeG, welches zum 01.01.2024 in Kraft treten wird, kommen diverse Neuerungen auf Personengesellschaften (insbesondere GbR, OHG und KG), sowie auf Freiberufler und insbesondere auch mittelständisch geprägte Unternehmen zu.
Übersichtlicher und internationaler soll die deutsche Gesellschaftslandschaft werden z. B. durch ein neu eingeführtes Register für Personengesellschaften. Auch eine Sitzwahl im Ausland soll künftig möglich sein. Darüber hinaus sollen Umwandlungen von der GbR hin zu anderen Rechtsformen künftig erleichtert werden.
Die Kompaktwissen verschafft Ihnen einen Überblick über die Neuerungen und rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht (MoPeG) zum 01.01.2024.
Modernisierung des Personengesellschaftsrechts
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Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Dr. Christopher Lieb berät und vertritt Unternehmen und Freiberufler zu gesellschaftlichen Fragestellungen. Er ist darüber hinaus spezialisiert auf Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes.
Er ist Lehrbeauftragter der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm und ständiges Mitglied des gemeinsamen Fachprüfungsausschusses „gewerblicher Rechtsschutz“ der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg.
Europajuristin (Univ. Würzburg), Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Sarah Op den Camp berät und vertritt Start-Up-Unternehmen, Freiberufler, Mittelständler und große Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Industrie und Medien. Zu Ihren weiteren Schwerpunktbereichen zählen der gewerbliche Rechtsschutz sowie das Urheber- und Medienrecht.
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