Art.-Nr. 12838 | Kompaktwissen Lohn und Personal für Unternehmen

Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge, 2. Auflage (E-Book)

null

Abgrenzung Mehrarbeit und Überstunden

Berechnung des Mindestlohns

Steuerfreie Zuschläge

Erscheinungstermin
November 2023
Seitenzahl
67 Druckseiten
Dateiformat
EPUB + PDF

Rund jeder siebte Arbeitnehmer in Deutschland arbeitet häufig auch am Sonntag. Der Anteil der Wochenendbeschäftigten steigt weiterhin. Das gilt ebenso für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an Feiertagen oder nachts ihrer Beschäftigung nachgehen.

Die stetig steigende Tendenz zeigt, dass Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Nachtarbeit für viele Unternehmen und auch für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von zunehmender Bedeutung sind.

Dabei stellt sich die Frage, was überhaupt zulässig ist. Denn nach wie vor ist Sonn- und Feiertagsarbeit „im Grundsatz“ verboten. Hier ist die entscheidende Frage, wie Arbeitszeit definiert ist.

Dicht gefolgt von der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Frage, wie Entgelt für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit behandelt wird. So sind den Privilegien für diese „Arbeit außerhalb der Norm“ nämlich Grenzen gesetzt.

nach oben

Bestandteil von DATEV Verlagsmedien Lohn und Personal

DATEV Verlagsmedien Lohn und Personal bündelt sämtliche elektronischen Dokumente zum Thema Lohn und Personal. Neben Kompaktwissen (als Datenbank-Dokumente) und Fachbüchern (als Datenbank-Dokumente) sind auch über 20 komprimierte Mandanten-Informationen (als Datenbank-Dokumente, EPUB-, PDF- und Microsoft Word-Dateien) integriert – und das zu einem günstigen Monatspreis. Nutzen Sie DATEV Verlagsmedien Lohn und Personal drei Monate kostenfrei.

Weitere Informationen unter DATEV Verlagsmedien Lohn und Personal (Art.- Nr. 65650) .

nach oben

Die E-Books können Sie auf allen PCs und mobilen Endgeräten der Betriebsstätte nutzen, für die Sie diese erworben haben. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.

Eine Veröffentlichung im öffentlich zugänglichen Bereich, z. B. in sozialen Netzwerken oder
auf Ihrer Website, ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen der DATEV.

nach oben
nach oben
nach oben
nach oben

Sie Verwenden einen veralteten Browser oder den IE11 im Kompatiblitätsmodus. Bitte deaktivieren Sie diesen Modus oder nutzen Sie einen anderen Browser!