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Rechtliche und steuerliche Vor- und Nachteile
Die ursprüngliche Idee eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) war, dass Ärzte aus verschiedenen Fachrichtungen sich in einem solchen Zentrum zusammenfinden.
Nach § 95 Absatz 1 Satz 2 SGB V gelten MVZ nunmehr als „ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte, die in das Arztregister … eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind.“
Dies hat zur Folge, dass ein MVZ auch von Ärzten nur einer Fachrichtung betrieben werden darf. Seitdem ist die Zahl der Praxisübernahmen durch Investoren deutlich gestiegen. Je nachdem in welcher Rechtsform das MVZ betrieben wird, ist die Investition rechtlich und steuerlich einfacher oder schwieriger.
Das MVZ verfügt dabei über ein weites gesellschaftsrechtliches Instrumentarium an Rechtsformen, angefangen von Personengesellschaften über Partnerschaftsgesellschaften, eingetragenen Genossenschaften und vor allem aber GmbHs.
Die Kompaktwissen verschafft einen Überblick über die möglichen Rechtsformen eines MVZ und die damit verbundenen rechtlichen und steuerlichen Vor- und Nachteile.
Organisations- und Rechtsformen Medizinischer Versorgungszentren (MVZ)
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Diplom-Kaufmann
Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring, Dipl.-Kfm., hat Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim studiert und dort auch im Fach Betriebswirtschaftliche Steuerlehre zum Dr. rer. pol. promoviert.
Sie ist Senior-Professorin der SRH Hochschule Heidelberg (Campus Calw), war bis September 2023 Vertretungsprofessorin an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) Lörrach und ist dort weiterhin als freie Dozentin tätig.
Über 10 Jahre lang war sie Chefredakteurin für Steuerfachliteratur und GmbH-Publikationen. Seit 1992 führt sie ein Redaktions- und Herausgeberbüro, ist Unternehmensberaterin für Existenzgründung sowie freie Wirtschaftsjournalistin vor allem in den Bereichen GmbH, Steuern, Personal und Kommunikation.
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