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Besteuerung und Bilanzierung eines auf Immobilienverkäufe gerichteten Geschäftsmodells
Erscheinungstermin: August 2023
Erwerb und Weiterverkauf von Immobilien stellen ein in den vergangenen Jahren wachsendes Geschäftsmodell dar, dessen steuerliche Behandlung einige Besonderheiten nach sich zieht. Dies gilt sowohl in den Fällen, in denen Objekte unverändert durchgehandelt werden, als auch in den Fällen, in denen zwischen An- und Verkauf weitergehende Leistungen, z. B. Planungs- oder Bauleistungen durch das Unternehmen selbst oder Dritte erfolgen.
In Abhängigkeit von der Rechtsform des „Grundstückshändlers“ können Gewinne der Besteuerung unterliegen oder auch von der Besteuerung ausgenommen werden. Bei natürlichen Personen wurden rechtliche Grenzen gezogen, bei deren Überschreiten (3-Objekt-Grenze) bzw. Unterschreiten (10-Jahresfrist) eine planmäßige bzw. nicht ausschließlich privat motivierte Handlung vorliegt und insofern eine Ertragsbesteuerung anfällt.
Bei der Verkehrsbesteuerung ist der Anfall der Grunderwerbsteuer zu beachten, der nur in besonderen Konstellationen vermeidbar ist. Im Rahmen der Umsatzsteuer besteht eine grundsätzliche Steuerbefreiung mit Optionsmöglichkeit, die Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug hat, insbesondere wenn neben den Grundstücksumsätzen weitere Umsätze vorliegen.
Ein weiterer Aspekt ist die bilanzielle Behandlung der Immobilien. Diese sind grundsätzlich dem Umlaufvermögen zuzuordnen, sodass sich Folgefragen auf deren Erst- und Folgebewertung ergeben. Neben den in den Bilanzansatz einzubeziehenden Kosten ist auch das Niederstwertprinzip im Rahmen der Bestandsbewertung zu beachten, was in diesem Kompaktwissen detailliert dargestellt wird.
Besonderheiten des Grundstückshandels
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Diplom-Kaufmann (Univ.), Steuerberater
Dr. Johannes Riepolt studierte in Bayreuth und Nürnberg Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Steuern und Prüfungswesen. Nach seinem Studium war er Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner und am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Steuerlehre der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg tätig.
Von 2010 bis 2020 war er hauptberuflich bei der DATEV eG für Themen des Rechnungswesens und der Besteuerung zuständig.
Seit Juli 2020 ist er in einer mittelständischen Unternehmens- und Steuerberatungskanzlei sowie als Dozent und Autor im Bereich Rechnungswesen und Besteuerung tätig.
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