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- 35927 Latente Steuern im kleinen und mittleren Unternehmen, 2. Auflage
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Aktuelle gesetzliche Regelungen und Praxisbeispiele
Die Vorschriften zu den latenten Steuern sind bei kleinen und mittleren Unternehmen erstmals im Jahr 2007 verstärkt in den Blickpunkt der Steuerkanzleien gerückt. Ab diesem Veranlagungszeitraum waren die Gewinnänderungen nach der Vorschrift des § 7g EStG außerbilanzmäßig abzurechnen und nicht mehr als Sonderposten mit Rücklageanteil in der Bilanz auszuweisen. Den zweiten „Schub“ haben die latenten Steuern aufgrund des BilMoG zu Beginn des Jahres 2010 bekommen. Dieses führte zu einer zunehmenden Zahl von Abweichungen zwischen der Handels- und der Steuerbilanz. Diese gesetzlichen Änderungen haben dazu geführt, dass in einer Vielzahl von Jahresabschlüssen latente Steuern zu bilanzieren wären, was die Praxis aber nicht immer so sieht.
Sie beruft sich häufig auf den Paragrafen § 274a Nr. 4 HGB, der leider nur scheinbar die Möglichkeit geschaffen hat, latente Steuern bei allen kleinen Gesellschaften in Form eines Wahlrechts zu ignorieren. Tatsächlich sind latente Steuern in allen Handelsbilanzen zu bilanzieren.
Die 2. Auflage dieses Kompaktwissens transferiert den Inhalt des Kompaktwissens aktualisiert in das Jahr 2023, da sich im Laufe der Zeit eine Reihe von Vorschriften geändert haben. Als Beispiel mag die kürzlich erfolgte Abschaffung bei der Abzinsung von Verbindlichkeiten in der Steuerbilanz dienen.
Abgerundet wird die Ausgabe mit Beispielen und Berechnungen zu den wesentlichen Sachverhalten.
Latente Steuern im kleinen und mittleren Unternehmen
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Diplom-Finanzwirt (FH), Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Der Referent ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Er hat neben den Berufsexamina die Prüfung als Certified IFRS Accountant (basic + advanced certificate) absolviert.
Wolfgang Eggert ist hauptberuflicher Dozent im Bereich Steuerberatung und Bilanzierung. Darüber hinaus erstellt er die Inhalte für elektronische Medien und verfasst Aufsätze sowie Bücher. Außerdem gibt er Unterricht im Rahmen der Vorbereitung zur Steuerberaterprüfung.
Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit ist die Beratung von Kolleginnen und Kollegen - Beratung für Berater/innen – in Gestaltungs- und Zweifelsfragen sowie die Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen.
Er war zuvor Gesellschafter und Geschäftsführer von Schorr Eggert Kasanmascheff Steuerberatungsgesellschaft mbH Forchheim sowie der Treuhand GmbH Franken Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und hat die Niederlassung in Forchheim aufgebaut. Begonnen hat er seine berufliche Arbeit als Bearbeiter in der Rechtsbehelfsstelle und der Betriebsprüfung bei der bayerischen Finanzverwaltung.
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