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Immobilienvermögen rechtssicher und effektiv übertragen
In der Nachfolgeplanung gewinnen Immobilien und Unternehmen mit Immobilienbesitz eine immer größere Bedeutung.
Der Zeitpunkt und die Einzelheiten der Übertragung von Immobilienvermögen werden durch zahlreiche steuerliche und außersteuerliche Aspekte bestimmt, die sowohl bei Übertragungen zu Lebzeiten als auch bei Übertragungen von Todes wegen zu berücksichtigen sind. Nicht zu vergessen sind Liquiditätsbelastungen wie mögliche Erbschaft- und Einkommensteuer, Pflichtteilsansprüche und Zugewinnausgleichsforderungen.
Die Übertragung von Immobilienvermögen ist ein komplexer Vorgang, bei dem es gilt, das Zivilrecht und das Steuerrecht optimal aufeinander abzustimmen. Nicht zuletzt aus steuerlichen Gründen sollte die Nachfolge frühzeitig geplant werden.
Oftmals wird die konkrete Auseinandersetzung mit diesem Themenkomplex "aufgeschoben". Dies ist ein großer Fehler, gilt es doch rechtzeitig die Weichen zu stellen und so Familienvermögen langfristig zu sichern. Gerade bei umfangreichem Immobilienvermögen, ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesem Thema unabdingbar.
Egal ob Unternehmensnachfolge oder Übergabe des Familienheims: Erbschaft- und Schenkungsteuer sind seit Jahren vermehrt Begleiter in der täglichen Beratungspraxis und werden zukünftig noch häufiger seitens Mandantinnen und Mandanten nachgefragt werden.
Um hier optimal vorbereitet zu sein, zeigt Ihnen das Kompaktwissen die wesentlichen Aspekte der Übertragung von Immobilienvermögen, sowohl schenkung- und erbschaftsteuerlich als auch zivilrechtlich, auf. Auf mögliche Gestaltungsmaßnahmen, um Immobilienvermögen rechtssicher und effektiv zu übertragen, wird ebenso eingegangen. So können Sie zivil- und steuerrechtliche Regelungen sinnvoll nutzen, um Immobilienwerte im Sinne Ihrer Mandanten zu übertragen.
Immobilien in der Nachfolgeplanung
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Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Dipl.-Kfm.
Dr. Ulrich Möhrle, Jahrgang 1965, ist Partner in der multidisziplinären Kanzlei Möhrle Happ Luther. Als Rechtsanwalt und Steuerberater berät er schwerpunktmäßig Familienunternehmen in allen unternehmerischen Fragestellungen. Dabei betreut er seine Mandanten – Unternehmer, Eigentümer, Familien und Unternehmen – umfassend und begleitet sie in allen Phasen des Unternehmenszyklus, insbesondere bei der Unternehmens- und Vermögensnachfolgeplanung. Dazu gehören strategische und steuerliche Gestaltungsberatung, individuelle Nachfolgekonzepte, Testamentsvollstreckung sowie die Umsetzung von Familienstrategien und Corporate Governance Kodexen.
Bei der Beratung legt Dr. Ulrich Möhrle großen Wert auf ein vertrauensvolles Miteinander und bezieht neben dem fachlichen Aspekt auch die individuellen Lebensumstände mit ein, um den für den Mandanten bestmöglichen Weg zu wählen.
Darüber hinaus ist Dr. Ulrich Möhrle als Redner, Referent und Autor aktiv und bringt seinen großen Erfahrungsschatz sowie seine Beratungspraxis in Fachvorträge und Publikationen ein. Daneben übernimmt er verschiedene Aufsichts- und Beiratstätigkeiten und engagiert sich in sozialen Projekten.
Möhrle Happ Luther ist mit 400 Mitarbeitern an den Standorten Hamburg, Berlin und Schwerin eine der führenden Kanzleien Norddeutschlands. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte arbeiten hier fachübergreifend zusammen.
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