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Die gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnung (B2B) greift auch in der Steuerberatung
Die Digitalisierung der Steuerberaterpraxis ist bereits in einem hohen Maße erfolgt, insbesondere was den inhaltlichen Bereich des Tätigkeitsgebietes der Steuerberaterin bzw. des Steuerberaters betrifft.
Auch alle unternehmensinternen Prozesse der Steuerberaterpraxis sind in den letzten Jahrzehnten in einem Gesamtkonzept Schritt für Schritt zunehmend digitalisiert worden. Das gesamte Mandatsverhältnis kann digital abgewickelt werden, insbesondere alle Prozesse um die StB-Gebührenrechnung - von der Erfassung der Leistung über das eigentliche Schreiben der Honorarforderung bis hin zur digitalen Übermittlung. Natürlich gehören hierzu auch die sich anschließenden Prozesse von der Ablage über die Verbuchung bis zum Zahlungseinzug und einem eventuellen Mahnverfahren.
Der Gesetzgeber hat im Wachstumschancengesetz durch eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes nunmehr die Verpflichtung zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung) im unternehmerischen Bereich mit Wirkung ab 1.1.2025 eingeführt, wobei es für die Übermittlung umsatzgrößenabhängige Übergangsregelungen der Anwendung gibt.
Steuerberater sind Unternehmer und somit grundsätzlich von den neuen gesetzlichen Verpflichtungen betroffen.
Jetzt ist der Zeitpunkt für alle Steuerberaterinnen und Steuerberater, dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und sich daraus einen ökonomischen Vorteil zu erarbeiten. Auf allen „Stufen des Rechnungsschreibens“ lassen sich Vorteile für die Praxis erzielen, die einerseits in einem Umsatzwachstum durch qualifiziertere Rechnungen und andererseits durch Kosteneinsparungen im gesamten Verarbeitungsprozess begründet sind.
Bei der Umsetzung der Pflicht zur Übermittlung sollten Sie deshalb auch alle Stufen dieses Rechnungsschreibungsprozesses überprüfen und die Digitalisierung positiv für die Praxis einzusetzen. Hierbei müssen nicht nur die neuen Vorschriften des UStG beachtet werden, sondern auch die Vorschriften des § 9 StBVV im Hinblick auf die neuen UStG-Vorschriften neu interpretiert werden.
In diesem Kompaktwissen werden die gesetzlichen Verpflichtungen aus dem UStG und der StBVV in Kombination zusammengestellt. Die Umsetzung der elektronischen StB-Gebührenrechnung wird auf allen Stufen dargestellt und mit Beispielen unterlegt.
Verpflichtung zur elektronischen StB-Gebührenrechnung
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Steuerberater, Diplom-Volkswirt
Heinrich Weiler ist Partner der Sozietät Böttges - Papendorf - Weiler (bpw) sowie Hauptgeschäftsführer a.D. der Steuerberaterkammer Köln.
Sein Spezialgebiet ist Internationales Steuerrecht und Vergütungsrecht. Er befasst sich überwiegend mit Steuergestaltungsberatung und privater Vermögensplanung und betreut vornehmlich Freiberufler- und Privatmandate sowie Verbände und Vereine.
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