Kommunikation mit der Finanzverwaltung

Von der Übermittlung der Fragebögen zur steuerlichen Erfassung über den Bescheidabgleich und die elektronische Bekanntgabe des Einkommensteuer-Bescheids bis hin zur elektronischen Übermittlung von Anpassungsanträge der Vorauszahlungen. Führen Sie diese Schritte elektronisch aus und gestalten Sie die Abwicklung der Steuererklärung durchgängig digital.

Fragebögen zur steuerlichen Erfassung

Nutzen Sie die Möglichkeit mit der Online-Anwendung „Fragebögen zur steuerlichen Erfassung“ Ihre Fragebögen zur steuerlichen Erfassung in elektronischer Form einzureichen. Sie können direkt aus dem DATEV Arbeitsplatz neue Fragebögen anlegen und bearbeiten. Verfügbare Stammdaten der Mandanten werden automatisch angezeigt und können übernommen und/oder überschrieben werden. Über ein Vorschaudokument erhalten Sie eine Übersicht über alle erfassten Daten. Sind alle Daten korrekt, kann die Übermittlung an das Finanzamt erfolgen.

Zur Übersicht Prozess DATEV E-Steuern
Elektronische Übermittlung der Erklärung an die Finanzverwaltung

Profitieren Sie von den Vorteilen

  • Vorbelegung aller verfügbaren Daten

  • Sichere und schnelle Übermittlung über die DATEV-Cloud

  • Empfangsbestätigung durch die Finanzverwaltung

Elektronische Übermittlung der Erklärung an die Finanzverwaltung

Wenn Ihr Mandant die Steuererklärung freigegeben hat, können die Daten sicher über die DATEV-Cloud an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Sie senden zuvor bereitgestellte Daten mit einem Klick - einfach aus dem DATEV Arbeitsplatz. Die Authentifizierung erfolgt automatisch. Eine Übersicht im DATEV Arbeitsplatz verschafft Ihnen stets aktuelle Informationen rund um die elektronische Übermittlung der Steuererklärung.

Elektronische Übermittlung der Erklärung an die Finanzverwaltung

Profitieren Sie von den Vorteilen

  • Sichere Übermittlung und automatische Authentifizierung über die DATEV-Cloud

  • Automatisierte Verfügbarkeit tagesaktueller ELSTER-Informationen

Nachreichung digitaler Anlagen

Seit November 2020 haben Sie bundesweit die Möglichkeit, digitale Belege an die Finanzverwaltung nachzureichen. Unterstützt wird die Nachreichung in den Steuerprogrammen, der Sonstigen Nachricht, dem elektronischen Einspruch und dem elektronischen Anpassungsantrag.

Nachreichung digitaler Anlagen

Profitieren Sie von den Vorteilen

  • Belege in digitaler Form an das Finanzamt übermitteln

  • Vorbelegung aller verfügbaren Daten

  • Sichere und schnelle Übermittlung über die DATEV-Cloud

  • Empfangsbestätigung durch die Finanzverwaltung

Elektronische Rückübermittlung der Bescheiddaten von der Finanzverwaltung

Der elektronische Bescheidabgleich erleichtert und beschleunigt viele Abläufe: Durch die Rückübermittlung der Bescheiddaten werden die Erklärungswerte den vom Finanzamt festgesetzten Bescheidwerten gegenübergestellt und abgeglichen. Daraus resultierende Abweichungen sind auf einen Blick erkennbar. Angezeigt werden diese über die Komponente Post Fristen und Bescheide. Außerdem erhalten Sie Erläuterungstexte und Informationen zu Vorläufigkeitsvermerken und Vorauszahlungen.

Elektronische Rückübermittlung der Bescheiddaten von der Finanzverwaltung

Profitieren Sie von den Vorteilen

  • Qualitätssteigerung durch direktes Erkennen von Abweichungen der Bescheiddaten zu den Erklärungsdaten

  • Keine manuelle Erfassung der Bescheiddaten

Elektronische Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheides (Digitaler Verwaltungsakt)

Nutzen Sie die Möglichkeit der elektronischen Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids. So wird der rechtsverbindliche Bescheid Ihnen vom Finanzamt elektronisch bereitgestellt und ersetzt den Papierbescheid.

Mithilfe der Einmalbekanntgabevollmacht und Erfassung Ihrer E-Mail-Adresse in der Einkommensteuererklärung bestätigen Sie als Berater, dass der Bescheid elektronisch bekannt gegeben werden soll. Sobald die Festsetzung der Steuerberechnung durch die Finanzverwaltung erfolgt ist, werden Sie automatisch per E-Mail informiert, dass ein Bescheid zum elektronischen Abruf bereitsteht.

Elektronische Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheides (Digitaler Verwaltungsakt)

Profitieren Sie von den Vorteilen

  • Die Abholung der Bescheide bei der Finanzverwaltung erfolgt automatisch durch DATEV

  • Automatische E-Mail-Benachrichtigung, sobald ein Bescheid zur Abholung bereitsteht

  • Sichere und schnelle Übermittlung über die DATEV-Cloud

  • Ablage der Dokumente zugriffssicher im Dokumentenkorb oder der Online-Anwendung DATEV Kommunikation Finanzverwaltung

Elektronische Übermittlung von Einsprüchen

Sie können einfach und schnell direkt aus den DATEV-Programmen gegen entsprechende Bescheide Ihrer Mandanten Einspruch einlegen. Nutzen Sie diese Möglichkeit und setzten Sie konsequent auf durchgängige digitale Prozesse. Übermitteln Sie den Einspruch elektronisch.

Je nach Arbeitsweise kann der Aufruf aus den Steuerprogrammen, aus Post Fristen und Bescheide oder dem DATEV Arbeitsplatz erfolgen. Beim Aufruf des elektronischen Einspruchs über die DATEV Programme werden alle verfügbaren Daten wie beispielsweise Mandant, Verwaltungsakt, Veranlagungsjahr, Steuernummer und Finanzamtsnummer direkt aus den Anwendungen bzw. den Stammdaten des Mandanten vorbelegt. Sie können sofort mit der Begründung des Einspruchs beginnen.

Elektronische Übermittlung von Einsprüchen

Profitieren Sie von den Vorteilen

  • Aufruf des Einspruchs direkt aus den Programmen

  • Vorbelegung aller verfügbaren Daten

  • Sichere und schnelle Übermittlung über die DATEV-Cloud

  • Empfangsbestätigung durch die Finanzverwaltung

Elektronische Übermittlung von Anträgen auf Anpassung der Vorauszahlung

Der Aufruf erfolgt, je nach Arbeitsweise aus DATEV ESt-Vorausberechnung (Programmteil von Einkommensteuer comfort), aus DATEV Steuergestaltung oder dem DATEV Arbeitsplatz.

Beim Aufruf aus den Programmen ESt Vorausberechnung bzw. der Steuergestaltung haben Sie den Vorteil, dass die verfügbaren Daten sowie die Begründungen vorgelegt sind. Wenn Sie auf diesem Weg arbeiten, benötigen Sie in der Regel keine weiteren Belege.

Elektronische Übermittlung von Anträgen auf Anpassung der Vorauszahlung

Profitieren Sie von den Vorteilen

  • Aufruf des Einspruchs direkt aus den Programmen

  • Vorbelegung aller verfügbaren Daten

  • Sichere und schnelle Übermittlung über die DATEV-Cloud

  • Empfangsbestätigung durch die Finanzverwaltung

Sonstige Nachricht

Das Programm „Sonstige Nachricht ans Finanzamt“ ermöglicht Ihnen die Übermittlung einer elektronischen Nachricht an das Finanzamt. Mit dieser Nachricht besteht auch bundesweit die Möglichkeit, Dateianhänge zu senden.

Sonstige Nachricht

Profitieren Sie von den Vorteilen

  • Belege in digitaler Form an das Finanzamt übermitteln

  • Vorbelegung aller verfügbaren Daten

  • Sichere und schnelle Übermittlung über die DATEV-Cloud

  • Empfangsbestätigung durch die Finanzverwaltung

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