DATEV unterstützt neuen Standard für Kassendaten

Branchenübergreifende Einigung erleichtert digitale Prozesse

Nürnberg, 07. Februar 2019: Der IT-Dienstleister DATEV eG begrüßt die Einigung der im Deutschen Fachverband für Kassen- und Abrechnungstechnik e.V. (DFKA) zusammengeschlossenen Unternehmen auf die so genannte „DFKA-Taxonomie-Kassendaten". Der neue Standard für Daten aus elektronischen oder computergestützten Kassensystemen oder Registrierkassen vereinfacht die automatische Weiterverarbeitung dieser Daten, beispielsweise für die Finanzbuchführung oder die verpflichtende Kassendatenarchivierung. „Für Betriebe mit Bargeldeinnahmen insbesondere in Handel, Handwerk, Hotellerie und Gastronomie wird dadurch einiges einfacher", erläutert Ralf Steinhäuser, Experte der DATEV zu elektronischen Payment-Prozessen. „Beispielsweise wenn sie in Zusammenarbeit mit ihrem Steuerberater oder ihrer Steuerberaterin ihre kaufmännischen Abläufe den gesetzlichen Anforderungen und heutigen technischen Möglichkeiten anpassen."

Durch die Einigung auf die Taxonomie-Kassendaten im Rahmen des DFKA gibt es nun einen branchen- und systemübergreifenden Standard, den alle Hersteller von Kassensystemen und anderen kaufmännischen Lösungen in ihre Software einbauen können. DATEV-Experten waren an der Erarbeitung der Taxonomie maßgeblich beteiligt. Ziel war es, die Interessen des steuerberatenden Berufsstands bei der Konkretisierung von Daten und Datenstruktur des neuen Standards einzubringen. Denn solche Taxonomien sind ein entscheidender Schlüssel für eine branchenübergreifende und medienbruchfreie digitale Kommunikation. Anwender können dank solcher Standards auf digitalem Wege ihre Daten bequem mit anderen Abteilungen im eigenen Unternehmen, mit Behörden und externen Partnern wie etwa dem Steuerberater austauschen und weiterverarbeiten. Durch Taxonomien sind Doppelerfassungen oder aufwändige Datenkonvertierungen nicht mehr notwendig.

Taxonomie macht digitale Archivierung von Kassendaten noch sinnvoller

Die DFKA-Taxonomie-Kassendaten macht es für den steuerberatenden Berufsstand einfacher, Daten von Mandanten insbesondere aus den bargeldintensiven Branchen zusammenzutragen und weiterzuverarbeiten. Denn Steuerberater und -beraterinnen sehen sich vor die Aufgabe gestellt, diese Betriebe dabei zu unterstützen, dass sie ihre Abläufe insbesondere rund um die Kasse und Kassenführung an die verschärften gesetzlichen Anforderungen anpassen. Dabei ist für die mittelständischen Unternehmen wichtig, nicht nur auf eine mögliche Kassen-Nachschau der Finanzverwaltung gut vorbereitet zu sein, sondern die Gelegenheit zu nutzen, um die eigenen Prozesse und Prozessketten im kaufmännischen Bereich zu modernisieren. Zum Beispiel bietet es sich an, sich von Papier und Aktenordnern zu trennen und die eigenen internen Abläufe konsequent zu digitalisieren.

Taxonomien machen digitale Abläufe noch effizienter und damit den Abschied von analogen Prozessen noch sinnvoller. Mit der DFKA-Taxonomie-Kassendaten können Softwarelösungen branchenübergreifend so weiterentwickelt werden, dass die Kassendaten einfach in ein digitales Kassenarchiv, in ein elektronisches GoBD*-konformes Kassenbuch und dann in die Finanzbuchführung übernommen werden können. So ist bei DATEV für 2019 eine automatische Anbindung des DATEV Kassenarchiv online an das DATEV Kassenbuch online geplant. Damit wird es möglich, dass die jeweilige Steuerberaterkanzlei die Daten per Knopfdruck ins DATEV-Rechnungswesen-Programm übernehmen und dort teilautomatisiert verbuchen kann. Auf der internationalen Messe für Informationstechnologie und Sicherheit im Handel, der EuroCIS, die vom 19. bis 21. Februar in Düsseldorf stattfindet, stellt DATEV in Halle 10, Stand B33, unter anderem die neue Lösung DATEV Kassenarchiv online vor.

Zum Hintergrund:

Taxonomien sind Datenschemata, in denen im Detail definiert ist, was eine jeweilige Zahl oder ein Wert angibt. Solche Taxonomien sind in einer digitalisierten Welt wichtig, damit bei einem system- und branchenübergreifenden (automatischen) Datenaustausch die Software, die als Datensender, und die, die als Datenempfänger fungiert, jeweils dasselbe aussagen bzw. verstehen, wenn sie zum Beispiel einen Wert für den „Bruttoverdienst" angeben. Denn je nach Kontext kann dieser Begriff etwas Anderes bedeuten, in diesem Fall beispielsweise steuerpflichtiger Bruttolohn oder sozialversicherungspflichtiges Entgelt. Anwender bekommen von solchen tiefgehenden Strukturen in der von ihnen genutzten Software meist nichts mit. Dennoch sind solche Taxonomien ein entscheidender Schlüssel für die Automatisierung von digitalen Prozessen, gleich ob es dabei um solche im kaufmännischen oder operativen Bereich geht.

*Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff

Pressekontakt

DATEV eG

Claudia Specht
Telefon 0911 319-51224
claudia.specht@datev.de

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