DATEV EÜR Steuern

DATEV EÜR Steuern ist eine DATEV-Cloud-Anwendung, mit der der steuerpflichtige Gewinn oder Verlust per Einnahmenüberschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermittelt werden kann.

Aufruf der Anwendung

Der Aufruf der Cloud-Anwendung erfolgt über den DATEV Arbeitsplatz, DATEV Kanzlei-Rechnungswesen oder DATEV Einkommensteuer.

Funktionsumfang

DATEV EÜR Steuern unterstützt Sie beim Erstellen und bei der elektronischen Datenübermittlung der Anlage EÜR sowie der zugehörigen Anlagen AVEÜR und SZ.

DATEV EÜR Steuern kann derzeit bei Einzelunternehmern für die Einkunftsarten Gewerbebetrieb (Anlage G) und Selbständige Arbeit (Anlage S) sowie für Vereine genutzt werden.

Die Funktionen im Überblick:

  • Gleichzeitige Übergabe von gebuchten Kontensalden für die Anlage EÜR und von Einzelinventaren für die Anlage AVEÜR aus Kanzlei-Rechnungswesen an DATEV EÜR Steuern
  • Übernahme des Gewinns oder Verlusts in die Einkommensteuer bzw. ESt beschränkte Steuerpflicht
  • Sofortübermittlung oder Bereitstellung zur späteren Übermittlung der Einzelwerte an die Finanzverwaltung, entweder aus der Cloud-Anwendung oder der Einkommensteuererklärung
  • Anbindung an Freizeichnung online
  • Senden der Auswertungen an DATEV DMS bzw. Dokumentenablage
  • Ermittlung und Übergabe des Gegenstandswerts an die Rechnungsschreibung

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