13.03.2023

Neue Rechte für den Digitalen Verwaltungsakt

Voraussichtlich ab 15.03.2023 stehen Ihnen neue Rechte für den Digitalen Verwaltungsakt zur Verfügung.

Neue Rechte für den Digitalen Verwaltungsakt

Die Finanzverwaltung bietet mit dem Verfahren Digitaler Verwaltungsakt (DIVA) die Möglichkeit, Steuerbescheide elektronisch bekanntzugeben. Anfang 2023 wurde das Verfahren von der Finanzverwaltung umgestellt. Mit DIVA II erfolgt die Antragstellung des digitalen Bescheids nicht mehr über DATEV Einkommensteuer, sondern über die Vollmachtsdatenbank.

Für die Nutzung des Verfahrens stehen ihnen voraussichtlich am 15.03.2023 folgende Rechte zur Verfügung:

  • Digitale Bescheide für alle VDB Mandanten abrufen
  • Digitale Bescheide anzeigen/abrufen

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