Grundsteuer – der Countdown läuft

DATEV gibt Kanzleien Hilfestellung bei den nötigen Vorbereitungen

Nürnberg, 12. April 2022: Nur noch knapp drei Monate, dann wird es vonseiten der Finanzverwaltung möglich sein, die Feststellungerklärungen nach den Erfordernissen der Grundsteuerreform zu übermitteln. Um das für alle Mandantinnen und Mandanten zu erledigen, stehen Steuerberaterinnen und Steuerberatern nach gegenwärtigem Stand dann lediglich vier Monate zur Verfügung. Deshalb sollten die Vorbereitungen auf diese heiße Phase in den Kanzleien schnellstmöglich angegangen werden.

Zu den wichtigsten Schritten zählt dabei zu ermitteln, für welche Mandate die Kanzlei Grundsteuerdeklarationen übernehmen soll. Sofern nicht bereits geschehen, empfiehlt es sich, mit Mandantinnen und Mandanten, die über Grundeigentum verfügen, möglichst umgehend Kontakt aufzunehmen. Ebenso ist auch die unterschiedliche Rechtslage in einzelnen Bundesländern zu beachten, insbesondere wenn sich das Grundeigentum der Mandantinnen und Mandanten nicht ausschließlich auf ein Land beschränkt.

Eine organisatorisch wichtige Entscheidung in der Kanzlei ist, ob sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Grundsteuer befassen sollen, oder ob es sinnvoll ist, dafür eigens Kanzleiexperten fortzubilden und mit den entsprechenden Aufgaben zu betrauen. Hilfestellung bei diesen Aufgaben bietet die DATEV eG mit der Unterstützungsseite www.datev.de/grundsteuer. Dort sind umfangreiche Informationen, Checklisten, Weiterbildungsangebote, Musteranschreiben und Vorerfassungsbögen für Mandanten sowie weitere Unterstützungsangebote gebündelt zu finden.

Hervorragende Software-Unterstützung

Nicht zuletzt müssen Kanzleien auch eine Auswahl treffen, mit welcher der am Markt verfügbaren Softwarelösungen die Erfassung und Deklaration abgewickelt werden soll. DATEV empfiehlt dafür die Kooperationslösung GrundsteuerDigital der fino taxtech GmbH. An diesem Gemeinschaftsunternehmen der fino Gruppe und der DATEV hält die Genossenschaft die Anteilsmehrheit von 51 Prozent. Über dieses Engagement sichert sie auch den langfristigen Bestand des Unternehmens und sorgt zudem dafür, dass Kanzleien in puncto Datenhoheit, Datensicherheit und der vertraglichen Ausgestaltung beim Arbeiten mit GrundsteuerDigital gut aufgestellt sind.

Die Lösung steht seit Anfang April allen Kanzleien zur Verfügung und deckt den kompletten Prozess von der Aggregation grundsteuerrelevanter Daten bis hin zur Übertragung mittels Elster-Verfahren ab. Sie führt zielgerichtet durch alle Bereiche und unterstützt mit vielseitigen Schnittstellen und hilfreicher Automatisierung von Teilprozessen, die stetig weiterentwickelt werden. So lassen sich etwa in Kürze Liegenschaftsinformationen und Bodenrichtwerte automatisch abrufen. Darüber hinaus sind Berechnungen von Wohn- beziehungsweise Nutzflächen sowie weitere Schnittstellen im Bereich Land- und Forstwirtschaft geplant. Der Abruf von offiziellen Dokumenten wie vom Grundbuchauszug ist genauso vorgesehen wie eine intelligente OCR-Texterkennung, beispielsweise bei durch Behörden zur Verfügung gestellten Datenstammblättern. Über eine Beratungsliste aus DATEV Einkommensteuer, die derzeit implementiert wird, können relevante Daten der Anlagen V oder L übernommen werden.

Beste Integration in die DATEV-Software

GrundsteuerDigital berücksichtigt sowohl das Bundesmodell als auch die bundesländerspezifischen Regelungen auf Grund der „Länderöffnungsklausel“ sowie die Regelungen aus dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft. Der sichere Zugriff auf die Lösung funktioniert mit dem gewohnten DATEV-Login. Die Mandantenstammdatenintegration erfolgt über DATEV Basisdaten online. Mittels einer Dokumentenschnittstelle werden auch durchgängige Prozesse zum DATEV DMS beziehungsweise zur DATEV Dokumentenablage implementiert. Alle DATEV-Integrationen erfolgen über sichere Cloud-Schnittstellen im DATEV-Rechenzentrum.

Soll die Datenerfassung kollaborativ gestaltet werden, kann die Kanzlei ihre Mandanten über das Mandantenportal einladen. Sie können dann Objekt-Angaben ergänzen oder relevante Dokumente hochladen. Falls Mandanten ihre grundsteuerrelevanten Angaben lieber in Papierformularen erfassen wollen, bietet das Druckdienstleistungszentrum der DATEV ab Mai einen umfassenden Service an, bei dem diese Formulare gedruckt, an die Mandanten versendet, die ausgefüllten Exemplare wieder entgegengenommen und schließlich zentral gescannt und der Kanzlei in GrundsteuerDigital bereitgestellt werden.

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Erschienen:
12.04.2022
Dateiname:
Grundsteuer – der Countdown läuft
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