Spürbare Entlastung auf dem Gehaltszettel

2023 bringt höheres Nettogehalt für die meisten Berufstätigen

Nürnberg, 22. Dezember 2022: Eine gute Nachricht in Zeiten von Preissteigerungen nicht nur bei Energie und Lebensmitteln: Im neuen Jahr kommt bei den meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr von ihrem Gehalt auch wirklich auf dem Konto an. Nachdem 2022 gleich zweimal gesetzliche Änderungen mit leicht positiven Auswirkungen auf den Gehaltszettel umgesetzt wurden, sorgt der Gesetzgeber zum Jahresbeginn 2023 für weitere Entlastung. Für die meisten Berufstätigen fällt diese deutlich höher aus als in den Vorjahren.

Hauptgrund dafür ist die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags auf 10.908 Euro. Daneben steigt auch der Kinderfreibetrag für beide Elternteile insgesamt um 404 Euro. Leicht dämpfend wirken sich dagegen die Erhöhung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags um 0,2 Prozentpunkte sowie je nach Krankenkasse der individuelle Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung aus, der im Durchschnitt um 0,3 Prozentpunkte steigt. Darüber hinaus haben Bundestag und Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Dessen Inhalte können Auswirkungen auf die Programmablaufpläne 2023 haben, werden aber voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend Berücksichtigung finden.

Was die bislang gesetzlich verankerten Änderungen konkret für verschiedene Gehaltsstufen bedeuten, hat die DATEV eG in den Konstellationen Single (Steuerklasse I), verheiratet (Steuerklasse III), verheiratet mit zwei Kindern (Steuerklasse III) und alleinerziehend mit einem Kind (Steuerklasse II) berechnet. Mit der Software des IT-Dienstleisters werden jeden Monat die Lohn- und Gehaltsabrechnungen von rund 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern in Deutschland erstellt.

Betrachtet man die Entlastung in absoluten Summen, entsteht der Eindruck, dass dort am meisten entlastet wurde, wo allgemein die Steuerlast bereits sehr hoch ist. So verbuchen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der Gruppe der Singles mit einem Bruttogehalt von 7.000 Euro über das Jahr ein Plus von 995 Euro. Bei Alleinerziehenden mit Bruttogehältern von 8.000 Euro und mehr bedeutet das eine Entlastung von jährlich 843 Euro. Auch Verheiratete im oberen Gehaltssegment kommen gut weg. In der Einkommensgruppe von 9.000 Euro bleiben Kinderlosen 731 Euro, Eltern von zwei Kindern 739 Euro mehr im Jahr.

Bei relativer Betrachtung zeigt sich, dass die Spreizung der Entlastungswirkung eher zugunsten gering Verdienender ausfällt. Für Gehälter bis zu 2.000 Euro gelten künftig die Midijob-Regelungen. Damit haben sie niedrigere Beiträge für die Sozialversicherungen zu leisten. Für eine alleinerziehende Person mit einem Kind in der Gehaltsgruppe von 1.500 Euro im Monat bedeutet das eine Entlastung von 2,39 Prozentpunkten beim Nettogehalt, bei einem Monatsbrutto von 9.000 Euro liegt dieser prozentuale Entlastungswert bei 1,3 Prozentpunkten.

In absoluten Zahlen betrachtet können sich Singles mit einem Bruttogehalt von 1.500 Euro über ein Jahresplus von 510 Euro freuen. Die geringste Steuerentlastung spüren Beschäftigte, deren Einkommen am oberen Ende der neuen Midijob-Marke liegt. In der Gehaltsklasse von 2.000 Euro kommen Singles auf ein Jahresplus von 190 Euro und Alleinerziehende haben 145 Euro mehr zur Verfügung. Verheiratete mit diesem Bruttogehalt sehen sich sogar einer leicht höheren Belastung gegenüber. Ihre Abgaben steigen aufgrund der Anhebungen bei einzelnen Sozialversicherungsbeiträgen um 60 Euro im Jahr.

Pressemeldung zum Download

Erschienen:
22.12.2022
Dateiname:
Spuerbare_Entlastung_auf_dem_Gehaltszettel.pdf
Dateigröße:
204 KB
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Berechnungstabellen zum Download

Erschienen:
22.12.2022
Dateiname:
Vergleich_Netto-Netto_2022-2023_West.pdf
Dateigröße:
9 KB
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Erschienen:
22.12.2022
Dateiname:
Vergleich_Netto-Netto_2022-2023_Ost.pdf
Dateigröße:
93 KB
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