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DATEV bietet Lösungen für ...
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Um das Excel-Tool nutzen zu können, müssen Sie Microsoft Excel im Einsatz haben.
Das Excel-Tool unterstützt Sie bei der Beantragung der Corona-Überbrückungshilfe. Prüfen Sie mit Hilfe der Datei die Antragsvoraussetzungen, und erfassen Sie die Umsatz- und Fixkostenschätzung für die Fördermonate. Profitieren Sie von einer automatischen Berechnung des Fördersatzes und der voraussichtlichen Förderhöhe.
Die am 12. Juni 2020 von der Bundesregierung beschlossene „Überbrückungshilfe“ wurde um eine 2. Phase (Fördermonate September – Dezember 2020) erweitert. Antragsberechtigt für diese 2. Phase sind Unternehmen, die mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
Die Antragsstellung wird von einem vom Antragsteller beauftragten prüfenden Dritten durchgeführt. In der FAQ-Liste des Bundes zur Überbrückungshilfe ist definiert, wer dies im Einzelnen ist.
Hinweis: Wenn Sie das Programm Kanzlei-Rechnungswesen 9.1 (DATEV-Programme 14.0, September 2020) im Einsatz haben, können Sie nach Installation des Service-Releases Kanzlei-Rechnungswesen V. 9.13 (Bereitstellung am 30.10.2020) alle beschriebenen Funktionen direkt im Programm vornehmen.
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