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Hotfix
Bereitstellungsdatum des Hotfixes: 18.01.2024
Funktionale Anpassung für die Komponente KSt 2022. Die Komponente ist in der Version 18.2 von Körperschaftsteuer 2022 classic / Körperschaftsteuer 2022 comfort (Vollversion, 05.10.2023) enthalten.
Bei der Berechnung der Auflösung der Rücklage nach § 34 Absatz 6e Satz 17 KStG im laufenden Wirtschaftsjahr, auf die § 8b Absatz 7 oder 8 nicht anwendbar ist (Zeile 217, Anlage GK), konnte es zu Rundungsdifferenzen kommen. In diesem Fall konnte die KSt-Erklärung nicht an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Nach Installation des Hotfixes treten bei der Berechnung keine Rundungsdifferenzen mehr auf.
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