Übertragungsmöglichkeiten von Berechtigungen und Verträgen

Bei einer Fusion oder Trennung der Datenbestände von Kanzleien müssen gegebenenfalls Authentifizierungsmöglichkeiten, Rechte, Lizenzen und Verträge übertragen werden.

Vorab klären

Bevor Sie sich mit den Übertragungsmöglichkeiten der einzelnen Authentifizierungsmedien beschäftigen, muss festgelegt werden, wer zukünftig welche Berechtigungen haben soll.

DATEV SmartCard classic

Es besteht die Möglichkeit, nicht benötigte SmartCards zu löschen, neue zu bestellen oder übertragen zu lassen.

Bei Neubestellung müssen alle Berechtigungen in der neuen Kanzleiumgebung neu vergeben werden. Weitere Informationen finden Sie im Dokument Inbetriebnahme DATEV SmartCard / DATEV mIDentity.

DATEV SmartCard classic übertragen - Besonderheiten

Werden die SmartCards übertragen, sind in folgenden Anwendungen Besonderheiten zu beachten:

Online-Anwendungen
Vollmachtsdatenbank
Steuerkonto online
E-Mail-Signatur

Wiederherstellen der Rechte 1:1 im neuen Umfeld

Wenn Sie wünschen, dass die Rechte nach der Trennung im neuen Umfeld 1:1 wieder hergestellt werden, beachten Sie, dass alle Anwendungsrechte und sonstigen Berechtigungen (Administratoren, Hauptadministratoren und Freigaben für Beraternummern mit Schutzkennwort) wieder vorhanden sind.

Das kann z.B. dazu führen, dass eine Generalfreigabe im Kanzleiumfeld 1 zu einer Generalfreigabe im Kanzleiumfeld 2 wird, beziehungsweise Zugriffsmöglichkeiten auf alle Beraternummern mit Schutzkennwörtern bestehen.

DATEV-Benutzer

Über die DATEV- Benutzerverwaltung wird ein eindeutiger, durchgängiger Benutzerbezug („Verknüpfung“) von einem Windows-Benutzerkonto bis in das DATEV-Rechenzentrum hergestellt.

Eine Kanzleitrennung beziehungsweise -fusion hat Auswirkungen auf diesen durchgängigen Benutzerbezug, da die Mitarbeiter (Windows-Benutzerkoten) der Kanzlei in einem neuen (bei einer Trennung) oder in einem bestehenden (bei einer Fusion) Netzwerk neu angelegt werden.

Ist die Benutzer- und Rechteverwaltung aktiviert und der durchgängigen Benutzerbezug hergestellt, dann lösen Sie vor Übertragung der Authentifizierungsmedien die Verknüpfung mit dem DATEV-Rechenzentrum über die Benutzerverwaltung.

Wie Sie die DATEV-Benutzer mit dem Provider DATEV-Rechenzentrum verknüpfen, finden Sie im Dokument Erste Schritte DATEV Benutzerverwaltung.

DATEV-Benutzerkonto

Je nach Konstellation der Übertragung sind DATEV-Benutzerkonten in der neuen Kanzlei-Umgebung verfügbar.Prüfen Sie die Funktionsfähigkeit der DATEV-Benutzerkonten nach der Übertragung und wenden sich gegebenenfalls an den Programmservice Service Benutzerkonto.

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