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DATEV bietet Lösungen für ...
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Bei einer Fusion oder Trennung der Datenbestände von Kanzleien müssen gegebenenfalls Authentifizierungsmöglichkeiten, Rechte, Lizenzen und Verträge übertragen werden.
Bevor Sie sich mit den Übertragungsmöglichkeiten der einzelnen Authentifizierungsmedien beschäftigen, muss festgelegt werden, wer zukünftig welche Berechtigungen haben soll.
Es besteht die Möglichkeit, nicht benötigte SmartCards zu löschen, neue zu bestellen oder übertragen zu lassen.
Bei Neubestellung müssen alle Berechtigungen in der neuen Kanzleiumgebung neu vergeben werden. Weitere Informationen finden Sie im Dokument Inbetriebnahme DATEV SmartCard / DATEV mIDentity.
Werden die SmartCards übertragen, sind in folgenden Anwendungen Besonderheiten zu beachten:
Im Falle der Übertragung muss angegeben werden, welche Berechtigungen in der neuen Kanzleiumgebung weiterhin vorhanden sein sollen. Weitere Informationen finden Sie im Dokument Rechteverwaltung online: Administrator-Rechte.
Hier finden Sie Informationen zur Vollmachtsdatenbank.
Hier finden Sie Informationen zu Steuerkonto online.
SmardCards sind in der Regel E-Mail-Adressen zugeordnet. Diese können nur an die neue Mitgliedschaft angepasst werden, wenn diese nicht für eine Signatur verwendet wurden.
Übertragungen und Löschungen von SmartCards können Sie formlos schriftlich an Service-Mitgliedschaften senden. Es müssen abgebender und übernehmender Berater unterschreiben.
Wir empfehlen Ihnen, alle Anträge (SmartCard-Veränderungen, Software-Veränderungen, Beraternummern-Überträge) gesammelt an Service-Mitgliedschaften zu senden.
Wenn Sie wünschen, dass die Rechte nach der Trennung im neuen Umfeld 1:1 wieder hergestellt werden, beachten Sie, dass alle Anwendungsrechte und sonstigen Berechtigungen (Administratoren, Hauptadministratoren und Freigaben für Beraternummern mit Schutzkennwort) wieder vorhanden sind.
Das kann z.B. dazu führen, dass eine Generalfreigabe im Kanzleiumfeld 1 zu einer Generalfreigabe im Kanzleiumfeld 2 wird, beziehungsweise Zugriffsmöglichkeiten auf alle Beraternummern mit Schutzkennwörtern bestehen.
Über die DATEV- Benutzerverwaltung wird ein eindeutiger, durchgängiger Benutzerbezug („Verknüpfung“) von einem Windows-Benutzerkonto bis in das DATEV-Rechenzentrum hergestellt.
Eine Kanzleitrennung beziehungsweise -fusion hat Auswirkungen auf diesen durchgängigen Benutzerbezug, da die Mitarbeiter (Windows-Benutzerkoten) der Kanzlei in einem neuen (bei einer Trennung) oder in einem bestehenden (bei einer Fusion) Netzwerk neu angelegt werden.
Ist die Benutzer- und Rechteverwaltung aktiviert und der durchgängigen Benutzerbezug hergestellt, dann lösen Sie vor Übertragung der Authentifizierungsmedien die Verknüpfung mit dem DATEV-Rechenzentrum über die Benutzerverwaltung.
Wie Sie die DATEV-Benutzer mit dem Provider DATEV-Rechenzentrum verknüpfen, finden Sie im Dokument Erste Schritte DATEV Benutzerverwaltung.
Je nach Konstellation der Übertragung sind DATEV-Benutzerkonten in der neuen Kanzlei-Umgebung verfügbar.Prüfen Sie die Funktionsfähigkeit der DATEV-Benutzerkonten nach der Übertragung und wenden sich gegebenenfalls an den Programmservice Service Benutzerkonto.
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