Trennung im DATEVasp-/ DATEV-SmartIT-Umfeld

Bei einer Kanzleitrennung im DATEVasp-/ DATEV-SmartIT-Umfeld gibt es je nach Konstellation verschiedene Punkte zu berücksichtigen.

Auftrag zur Datentrennung

Die Kollegen von IT-Management informieren Sie über die vertraglichen Rahmenbedingungen einer Trennung. Senden Sie den Auftrag zur Datentrennung schriftlich an IT-Management.

Folgende Informationen müssen enthalten sein:

  • gewünschter Umsetzungstermin
  • wer ist zeichnungsberechtigt
  • wie ist das Zielszenario (Angabe der betreffenden Beraternummern erforderlich):
    • Beide Partner bleiben bei DATEVasp / DATEV-SmartIT.
    • Eine Kanzlei bleibt bei DATEVasp, ein Teil wechselt zu DATEV-SmartIT.
    • Eine Kanzlei bleibt bei DATEVasp, eine Kanzlei nicht.
    • weitere Konstellation

Beide Kanzleien bleiben bei DATEVasp / DATEV-SmartIT

  • Es wird ein Auftrag für eine Neuprojektierung DATEVasp / DATEV-SmartIT und das unterschriebene Formular für den Datenabzug benötigt.

  • Die durch den zeichnungsberechtigten Dateneigentümer definierten Daten werden auf das neu bereitgestellte System übertragen.
  • Wenden Sie sich an Ihren kundenverantwortlichen Mitarbeiter. Er stellt Ihnen die notwendigen Unterlagen für die Neu-Projektierung zu Verfügung.

  • Das Formular für den Datenabzug erhalten Sie von IT-Management.

  • Wir empfehlen die Beauftragung eines DATEV-Projektleiters.

Eine Kanzlei bleibt bei DATEVasp, ein Partner wechselt zu DATEV-SmartIT

Es wird ein Auftrag für eine Neuprojektierung DATEV-SmartIT und das unterschriebene Formular für den Datenabzug benötigt.

Wechselt die vertragsführende Beraternummer, muss eine Kündigung erfolgen.Die durch den zeichnungsberechtigten Dateneigentümer definierten Daten werden auf das neu bereitgestellte System übertragen.

Wenden Sie sich an Ihren kundenverantwortlichen Mitarbeiter. Er stellt Ihnen die notwendigen Unterlagen für die Neu-Projektierung zu Verfügung.Das Formular für den Datenabzug erhalten Sie von IT-Management.

Eine Kanzlei entscheidet sich für eine IT-Lösung außerhalb von DATEVasp / DATEV-SmartIT

Wechselt die vertragsführende Beraternummer, muss eine Kündigung erfolgen.

Es wird das unterschriebene Formular für den Datenabzug benötigt. Die Übergabe der Daten des sich trennenden Teils muss besprochen und geklärt werden. Die Datenübergabe erfolgt üblicherweise mit einem externen Speichermedium. Senden Sie die Kündigung an IT-Management.

Die zuvor durch den zeichnungsberechtigten Dateneigentümer definierten Daten werden auf das Speichermedium gespeichert und an den genannten Empfänger gesendet. Bei einem Wechsel zu PARTNERasp wird kein externer Datenträger benötigt.

Hinweis

Bei allen weiteren Konstellationen hilft Ihnen gerne Ihr kundenverantwortlicher Mitarbeiter.

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