DATEVnet und Produkterweiterungen

Im Rahmen einer Kanzleifusion oder -trennung gibt es in Verbindung mit DATEVnet - insbesondere bei Domains - einige Besonderheiten zu beachten.

Das ist zu tun

Vor einer Fusion beziehungsweise Trennung sind einige Punkte zu klären.

Die Umsetzung der notwendigen Änderungen erfolgt mit den Kollegen vom Service DATEVnet. Die Kollegen besprechen mit Ihnen die konkreten Maßnahmen und übernehmen die Koordination der einzelnen Tätigkeiten innerhalb der DATEV.

Wird künftig DATEVnet eingesetzt, bestellen Sie einen DATEVnet-Netz-Vertrag. Nach Auslieferung des DATEV-Routers muss dieser in der lokalen Infrastruktur eingerichtet und ein DATEVnet-Account angelegt werden. Möchten Sie DATEVnet künftig nicht mehr nutzen, kündigen Sie den Vertrag. Bauen Sie den DATEV-Router ab und senden Sie Ihn an DATEV zurück. Das Kanzleinetzwerk muss danach gegebenenfalls angepasst werden.

Die Einrichtung beziehungsweise der Abbau von DATEVnet, insbesondere die Anbindung von Betriebsstätten, setzt technisches Spezialwissen und Erfahrung voraus. Dies gilt auch für die Integration/Lösung der DATEVnet-Produkterweiterungen. Daher empfehlen wir, sich an einen DATEV-Solution-Partner oder Techniker zu wenden.

Beachten Sie, dass nach einer Kündigung von DATEVnet

  • keine DATEVnet-Produkterweiterungen mehr genutzt werden können.
  • bei einer weiteren Nutzung von VIWAS hierfür Gebühren entstehen, sofern Sie das DATEV Mehrwert-Angebot nicht nutzen.

Hinweis

Für Anwender der Plattform PARTNERasp, DATEVasp und DATEV-SmartIT stehen die folgenden Leistungen nicht zur Verfügung:

  • DATEVnet LAN-Kopplung
  • DATEVnet Telearbeitsplatz

Sie Verwenden einen veralteten Browser oder den IE11 im Kompatiblitätsmodus. Bitte deaktivieren Sie diesen Modus oder nutzen Sie einen anderen Browser!