Mandantenanbindung

Bei einer Fusion oder Trennung von Kanzleien, die bisher bereits die Mandantenanbindung einsetzten, liegt schon eine unterschriebene Haftungsausschlusserklärung vor. Es handelt sich um eine Trennung im logistischen Sinne.

Hinweis

Hat die übernehmende Kanzlei bisher keine Mandantenanbindung genutzt und möchte neue Mandanten in eine Mandantenanbindung aufnehmen, ist das im Sinne der Mandantenanbindung ein normaler Neukundenprozess.

Wenden Sie sich an Ihren kundenverantwortlicher Mitarbeiter. Er informiert Sie ausführlich und berät zu Alternativen.

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