Steuern (Fusion/Trennung)

Bei einer Kanzleifusion beziehungsweise -trennung gibt es in Bezug auf die Steuerprogramme verschiedene Punkte zu beachten.

Vorab klären

Bevor Sie sich mit dem Thema "Fusion und Trennung auf Datenebene" beschäftigen, müssen gegebenenfalls noch grundlegende Fragen zur zukünftigen Arbeitsweise Ihrer Kanzlei und zur mitgliedschaftsrechtlichen Stellung geklärt werden.

Allgemeines

In den Steuerprogrammen werden die Mandantenbestände direkt an Ihrem Computer beziehungsweise Server in der Kanzlei gespeichert. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, die Daten im DATEV-Rechenzentrum (RZ) zu speichern.

Über den Menüpunkt Mandant | Daten holen | RZ-Mandantenliste können Sie in dem jeweiligen Steuerprogramm prüfen, welche Mandanten im Rechenzentrum gespeichert sind.

Entscheiden Sie, welche Variante der Datentrennung beziehungsweise -zusammenführung für Sie in Frage kommt. Beachten Sie bei Ihren weiteren Schritten, dass die Bestände in den Steuerprogrammen zusätzlich zur Mandantennummer eine Basisnummer verwenden können. Weitere Informationen zur Basisnummer finden Sie in der Programmhilfe im Steuerprogramm unter "Hilfe | Inhalt, Index und Suchen", wenn Sie in der Registerkarte "Index" das Wort "Basisnummer" eingeben und den Eintrag "Basisnummer verwenden" wählen.

Wichtige Hinweise

  • Mit dem Übertragungsformular von Service-Mitgliedschaften können alle leistungserstellenden Produkte in einem Auftrag übertragen werden.
  • Durch Übertragung der Mandanten geht der im Rechenzentrum gespeicherte Bestand auf die Beraternummer der übernehmenden Kanzlei über. DATEV prüft nicht, ob tatsächlich auch Daten zur Übertragung vorhanden sind.
    Es wird dem übertragenden Berater geraten, im Vorfeld zu prüfen, welche Daten übertragen werden sollen und ob diese auch im Rechenzentrum gespeichert sind.
  • Der Übertrag kann pro Steuerart beauftragt werden. Bei Steuern werden alle Veranlagungszeiträume insgesamt übertragen.
  • Steuerbestände werden beim abgebenden Berater automatisch gelöscht. Hat der abgebende Berater Steuererklärungen elektronisch übermittelt und dabei die Bescheiddatenrückübermittlung beantragt, werden künftige Bescheiddaten weiterhin dem abgebenden Berater zur Verfügung gestellt.
    Möchte die aufnehmende Kanzlei diese Bescheiddaten erhalten, kann dies nur vom Finanzamt auf den neuen Berater übertragen werden. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt auf. Im Rechenzentrum bereits vorhandene Bescheiddaten können mittels dem Übertragungsformular auf den übernehmenden Berater übertragen werden.

Bestände am PC übertragen

Für die Übertragung von in der Kanzlei gespeicherten Beständen können Sie entweder die Funktion "Speichern unter" in den Steuerprogrammen nutzen oder diese an das Rechenzentrum senden und einen Übertrag wie oben beschrieben veranlassen.

Weitere Informationen zum Sichern von Beständen in der Kanzlei finden Sie in der Programmhilfe im Steuerprogramm unter "Hilfe | Inhalt, Index und Suchen", wenn Sie in der Registerkarte Index das Wort "Sichern" eingeben und den Eintrag "Sichern von Beständen in der Kanzlei" wählen.

Nacharbeiten

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