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DATEV bietet Lösungen für ...
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Eine Umstrukturierung Ihrer Kanzlei hat direkte Auswirkungen auf die von Ihnen registrierte Vollmachtsdatenbank (VDB) und die darin erfassten Vollmachten sowie auf die verwendeten DATEV SmartCards.
Bevor Sie sich mit der Kanzleitrennung beziehungsweise -fusion auf dieser Ebene beschäftigen, müssen gegebenenfalls noch grundlegende Fragen zur zukünftigen Arbeitsweise Ihrer Kanzlei und zur mitgliedschaftsrechtlichen Stellung geklärt werden.
Beachten Sie, dass aus technischen Gründen eine Übertragung der Vollmachten nur insgesamt möglich ist.
Nehmen Sie die beschriebenen Maßnahmen erst vor, wenn die Berufskammer und / oder DATEV die Umstellungen abgeschlossen haben
Eine Untervollmacht kann in der Vollmachtsdatenbank nur auf SmartCards vergeben werden, wenn diese zur Mitgliedschaft der registrierten Beraternummer gehören. Sobald die Berufskammer die Kanzlei als neues Mitglied anlegt, ist eine Neuregistrierung der Vollmachtsdatenbank notwendig.
Wird die Neuregistrierung mit einer Beraternummer durchgeführt, die nicht zur bestehenden Mitgliedschaft gehört, können Untervollmachten auf die bestehenden SmartCards nur vergeben werden, wenn die SmartCards der Mitgliedschaft der neu registrierten Beraternummer zugeordnet werden.
Für die mitgliedsübergreifende Nutzung der SmartCard finden Sie im Dokument Mitgliedsübergreifender Zugriff auf Daten im Rechenzentrum über SmartCard / DATEV mIDentity und dort im Kapitel Mitgliedsübergreifende Zuordnung allgemein, z.B. Online-Anwendungen den Antrag auf Zuordnung einer SmartCard in eine andere Mitgliedschaft.
Ihr kundenverantwortlicher Mitarbeiter berät Sie gerne.
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