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DATEV bietet Lösungen für ...
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Unfallversicherung LODAS
Hier finden Sie Informationen, wie Sie bei erforderlichen Korrekturen über LODAS oder über das SV-Meldeportal vorgehen.
Wenn die Datenübermittlung des digitalen Lohnnachweises stattgefunden hat, ist der Meldevorgang abgeschlossen. Der korrekte Meldeverlauf enthält die Stammdaten-Abfrage, deren Rückmeldung sowie den digitalen Lohnnachweis aus LODAS.
Korrekturen z. B. aufgrund einer fehlerhaft hinterlegten Betriebsnummer der abrechnenden Stelle oder die Stornierung der Abfrage Stammdaten Unfallversicherung können dann nicht mehr vorgenommen werden. In diesem Fall nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft auf.
Erfolgen nach Abgabe des digitalen Lohnnachweises noch rückwirkende Änderungen mit LODAS, wird der digitale Lohnnachweis mit der nächsten Abrechnung bzw. einer "Wiederabrechnung komplett" automatisch storniert und neu erstellt.
Wenn Sie den digitalen Lohnnachweis per SV-Meldeportal übermittelt haben und zu einem späteren Zeitpunkt die Datenübermittlung aus LODAS durchführen, wird der mit LODAS erstellte digitale Lohnnachweis von der DGUV abgelehnt.
Wenn Sie z. B. im Mai des aktuellen Jahres mit LODAS Nachberechnungen für das Vorjahr durchführen und daraufhin ein korrigierter Lohnnachweis für das Vorjahr erstellt wird, müssen Sie diesen korrigierten Lohnnachweis ebenfalls per SV-Meldeportal übermitteln.
Nur wenn Sie vor der Datenübermittlung aus LODAS den mit dem SV-Meldeportal abgegebenen Lohnnachweis stornieren, können die Daten erfolgreich aus LODAS an die Berufsgenossenschaft übermittelt werden.
Sie haben einen Mandanten unterjährig von einem anderen Lohnabrechnungsprogramm übernommen und möchten den digitalen Lohnnachweis für das komplette Jahr übermitteln?
Ab Beginn der Abrechnung mit LODAS wird ein digitaler Teillohnnachweis erstellt. Ein digitaler Lohnnachweis über den kompletten Zeitraum 01.01.-31.12. eines Jahrs ist in diesem Fall über LODAS nicht möglich.
Wenn Sie für den Zeitraum vor der Abrechnung mit LODAS einen digitalen Teillohnnachweis erstellen und an die Berufsgenossenschaft übermitteln möchten, müssen Sie die Daten aus dem anderen Lohnprogramm per SV-Meldeportal übermitteln.
Somit liegen der Berufsgenossenschaft zwei Teillohnnachweise mit der Gesamtsumme des Meldejahres vor.
Hier finden Sie Unterstützung - mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und einem Hilfe-Bot.
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