Unfallversicherung LODAS

Unterjährige Lohnnachweise (Sondertatbestände)

Hier finden Sie Informationen, wie Sie vorgehen, wenn Sie unterjährig einen Teil-Lohnnachweis erstellen und abgeben müssen.

Abweichend von der jährlichen Datenübermittlung des digitalen Lohnnachweises muss unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil-Lohnnachweis mit einem Meldegrund für Sondertatbestand abgeben werden. Erforderliche Ereignisse können sein:

  • Einstellung des Betriebs
  • Vergabe einer neuen Mitgliedsnummer, gleiche Berufsgenossenschaft
  • Ende der Mitgliedschaft, Wechsel zu einer anderen Berufsgenossenschaft
  • Ende der meldenden Stelle, Mitgliedschaft in einem neuen Mandanten
  • Beschäftigungsende aller Mitarbeiter, keine Neueinstellung geplant
  • Systemwechsel - Ende der Abrechnung mit DATEV
  • Lohnnachweis bei Insolvenzverfahren

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