Unfallversicherung Lohn und Gehalt

Korrekturen mit Lohn und Gehalt oder über das SV-Meldeportal oder per sv.net

Hier finden Sie Informationen, wie Sie bei erforderlichen Korrekturen über Lohn und Gehalt oder über das SV-Meldeportal oder per sv.net vorgehen.

Wenn die Datenübermittlung des digitalen Lohnnachweises stattgefunden hat, ist der Meldevorgang abgeschlossen. Der korrekte Meldeverlauf enthält die Stammdaten-Abfrage, deren Rückmeldung sowie den digitalen Lohnnachweis aus Lohn und Gehalt.

Wenn Sie den bereits eingereichten digitalen Lohnnachweis für die Berufsgenossenschaft stornieren und neu erstellen möchten, gehen Sie wie in folgender Schritt-für-Schritt-Anleitung vor:

SV-Meldeportal ersetzt sv.net

Das SV-Meldeportal ersetzt das bisherige sv.net.

Weitere Informationen zum SV-Meldeportal.

Erfolgen nach Abgabe des digitalen Lohnnachweises noch rückwirkende Änderungen mit Lohn und Gehalt, wird der digitale Lohnnachweis mit dem nächsten Monatsabschluss bzw. dem Wiederholen eines Monatsabschlusses automatisch storniert und neu erstellt.

Sie haben den digitalen Lohnnachweis per SV-Meldeportal oder per sv.net übermittelt?

Wenn Sie den digitalen Lohnnachweis per SV-Meldeportal oder per sv.net übermittelt haben und zu einem späteren Zeitpunkt die Datenübermittlung aus Lohn und Gehalt durchführen, wird der mit Lohn und Gehalt erstellte digitale Lohnnachweis von der DGUV abgelehnt.

Wenn Sie z. B. im Mai des aktuellen Jahres mit Lohn und Gehalt Nachberechnungen für das Vorjahr durchführen und daraufhin ein korrigierter Lohnnachweis für das Vorjahr erstellt wird, müssen Sie diesen korrigierten Lohnnachweis ebenfalls per SV-Meldeportal per sv.net übermitteln.

Nur wenn Sie vor der Datenübermittlung aus Lohn und Gehalt den mit dem SV-Meldeportal per sv.net abgegebenen Lohnnachweis stornieren, können die Daten erfolgreich aus Lohn und Gehalt an die Berufsgenossenschaft übermittelt werden.

Sie haben einen Mandanten unterjährig von einem anderen Lohnabrechnungsprogramm übernommen?

Sie haben einen Mandanten unterjährig von einem anderen Lohnabrechnungsprogramm übernommen und möchten den digitalen Lohnnachweis für das komplette Jahr übermitteln?
Ab Beginn der Abrechnung mit Lohn und Gehalt wird ein digitaler Teillohnnachweis erstellt. Ein digitaler Lohnnachweis über den kompletten Zeitraum 01.01.-31.12. eines Jahrs ist in diesem Fall über Lohn und Gehalt nicht möglich.

Wenn Sie für den Zeitraum vor der Abrechnung mit Lohn und Gehalt einen digitalen Teillohnnachweis erstellen und an die Berufsgenossenschaft übermitteln möchten, müssen Sie die Daten aus dem anderen Lohnprogramm per SV-Meldeportal oder per sv.net übermitteln.

Somit liegen der Berufsgenossenschaft zwei digitale Teillohnnachweise mit der Gesamtsumme des Meldejahres vor.

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