Unfallversicherung Lohn und Gehalt

Korrekturen mit Lohn und Gehalt oder per sv.net

Hier finden Sie Informationen, wie Sie bei erforderlichen Korrekturen über Lohn und Gehalt oder über sv.net vorgehen.

Wenn die Datenübermittlung des digitalen Lohnnachweises stattgefunden hat, ist der Meldevorgang abgeschlossen. Der korrekte Meldeverlauf enthält die Stammdatenabfrage, deren Rückmeldung sowie den digitalen Lohnnachweis aus Lohn und Gehalt.

Wenn Sie den bereits eingereichten digitalen Lohnnachweis für die Berufsgenossenschaft stornieren und neu erstellen möchten, gehen Sie wie in folgender Schritt-für-Schritt-Anleitung vor:

Erfolgen nach Abgabe des digitalen Lohnnachweises noch rückwirkende Änderungen mit Lohn und Gehalt, wird der digitale Lohnnachweis mit dem nächsten Monatsabschluss bzw. dem Wiederholen eines Monatsabschlusses automatisch storniert und neu erstellt.

Sie haben einen Mandanten unterjährig von einem anderen Lohnabrechnungsprogramm übernommen?

Sie haben einen Mandanten unterjährig von einem anderen Lohnabrechnungsprogramm übernommen und möchten den digitalen Lohnnachweis für das komplette Jahr übermitteln?
Ab Beginn der Abrechnung mit Lohn und Gehalt wird ein digitaler Teil-Lohnnachweis erstellt. Ein digitaler Lohnnachweis über den kompletten Zeitraum 01.01.-31.12. eines Jahrs ist in diesem Fall über Lohn und Gehalt nicht möglich.

Wenn Sie für den Zeitraum vor der Abrechnung mit Lohn und Gehalt einen digitalen Teil-Lohnnachweis erstellen und an die Berufsgenossenschaft übermitteln möchten, müssen Sie die Daten aus dem anderen Lohnprogramm per sv.net übermitteln.

Somit liegen der Berufsgenossenschaft zwei digitale Teil-Lohnnachweise mit der Gesamtsumme des Meldejahres vor.

Sie Verwenden einen veralteten Browser oder den IE11 im Kompatiblitätsmodus. Bitte deaktivieren Sie diesen Modus oder nutzen Sie einen anderen Browser!