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Rechnungswesen: Jahreswechsel 2023/2024
Denken Sie daran, dass die Steuererklärungsfrist für den Veranlagungszeitraum 2022 in der Regel am 31.07.2024 endet. Übermitteln Sie die Steuererklärungen und E-Bilanzen bis zu diesem Zeitpunkt.
Denken Sie auch an die Datensätze, die Sie bereits für eine spätere Übermittlung bereitgestellt haben.
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