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Rechnungswesen: Jahreswechsel 2022/2023
Denken Sie daran, dass die Steuererklärungsfrist für den Veranlagungszeitraum 2021 in der Regel am 31.08.2023 endet. Übermitteln Sie die Steuererklärungen und E-Bilanzen bis zu diesem Zeitpunkt.
Denken Sie auch an die Datensätze, die Sie bereits für eine spätere Übermittlung bereitgestellt haben.
Weitere Informationen finden Sie in diesem Hilfe-Dokument:
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