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Rechnungswesen: Jahreswechsel 2023/2024
Nach aktuellem Stand gibt es für das Jahr 2024 folgende geänderte Steuersätze und Neuerungen. Wenn sich kurzfristig Änderungen ergeben, informieren wir Sie an dieser Stelle.
Die folgenden Steuersätze können Sie mit Installation der Jahreswechsel-Version 12.4 der DATEV-Rechnungswesen-Programme nutzen (bereitgestelt am 29.12.2023):
Die bisherigen ermäßigten Sätze von 15% und 10% werden durch einen zusammengefassten ermäßigten Steuersatz von 12% ersetzt. Dieser kann ab der Jahreswechsel-Version 12.4 für Buchungen ab dem 01.01.2024 erfasst werden.
Malta ergänzt seine bestehenden ermäßigten Mehrwertsteuersätze mit einem neuen ermäßigten Steuersatz von 12%.
Der neue Steuersatz kann mit der Jahreswechsel-Version 12.4 für Buchungen ab dem 01.01.2024 für folgende Sachverhalte erfasst werden:
Mit dem Umsatzsteueränderungsgesetz 147 SE wird der Regelumsatzsteuersatz mit Wirkung zum 1. Januar 2024 von 20% auf 22% erhöht. Das Änderungsgesetz enthält auch bestimmte Übergangsbestimmungen, darunter die Bestimmung, dass der Satz von 20% weiterhin auf Verträge angewendet werden kann, die vor dem 1. Mai 2023 mit einem Preis inklusive Mehrwertsteuer unter Verwendung des Satzes von 20 % abgeschlossen wurden.
Am 21. Juli 2023 wurde im zyprischen Amtsblatt ein geändertes Mehrwertsteuergesetz veröffentlicht, das neue Mehrwertsteuersätze vorsieht:
Weitere Informationen finden Sie im DATEV Hilfe-Center:
Mit Installation der Jahreswechsel-Version der DATEV-Rechnungswesen-Programme kann zum Beispiel der Vorsteuerabzug für UStG-Sachverhalte nach §13b aufgeteilt werden. Außerdem können Sie digitale Belege mit wiederkehrenden Buchungen verknüpfen.
Eine Übersicht aller Neuerungen in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen finden Sie in DATEV MyUpdates.
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