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Rechnungswesen: Jahreswechsel 2024/2025
Zum 01.01.2025 wird die E-Rechnungspflicht eingeführt. Für Estland und die Slowakei gelten ab 2025 geänderte Steuersätze. Außerdem gibt es Änderungen bei den Schwellenwerten für die UStVA. Darüber hinaus erwarten Sie Neuerungen in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen.
Die E-Rechnungspflicht für alle Unternehmen kommt zum 01.01.2025. Das heißt konkret, dass alle Unternehmen – auch Kanzleien – verpflichtet sind, E-Rechnungen empfangen und weiterverarbeiten zu können.
Prüfen Sie jetzt, ob Sie mit der eingesetzten Software in Sachen E-Rechnung gut aufgestellt sind.
Alles Wichtige sowie Links auf Unterstützungsmedien finden Sie im DATEV Hilfe-Center:
Die folgenden Steuersätze können Sie mit Installation der Jahreswechsel-Version 13.3 der DATEV-Rechnungswesen-Programme nutzen (Bereitstellung voraussichtlich am 30.12.2024):
Steuersatzänderung Estland – erhöhte und neue ermäßigte Steuersätze
Ab 01.01.2025 gilt ein neuer ermäßigter Steuersatz in Höhe von 13% für Beherbergungsleistungen.
Zudem wird der ermäßigte Steuersatz für Bücher, Arzneimittel und Presseveröffentlichungen von 5% auf 9% erhöht.
Steuersatzänderungen Slowakei – erhöhte Steuersätze
Ab 01.01.2025 wird der Normalsatz von 20% auf 23% und der ermäßigte Steuersatz von 10% auf 19% erhöht.
Nach aktuellem Stand gibt es für das Jahr 2025 keine weiteren geänderten Steuersätze. Wenn sich kurzfristig noch weitere Änderungen ergeben, informieren wir Sie an dieser Stelle.
Die Schwellenwerte für die Abgabe der UStVA werden zum 01.01.2025 angepasst:
Eine Übersicht aller Neuerungen in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen finden Sie in DATEV MyUpdates.
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