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Rechnungswesen: Jahreswechsel 2022/2023 - Wichtige Tätigkeiten
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA), die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung (USt 1/11) und die Werte der Zusammenfassenden Meldung (ZM) werden über das DATEV-Rechenzentrum termingerecht übermittelt, wenn Sie diese fristgerecht an das DATEV-Rechenzentrum senden. Beachten Sie dazu die Termine für die Datenübermittlung:
Ab Dezember 2022 wird über das DATEV-Rechenzentrum übermittelt:
Beim konsolidierten USt 1/11 werden die Jahre 2022 und 2023 übermittelt.
Wenn Sie frühere Zeiträume übermitteln möchten, nutzen Sie das Programm DÜ Formulare Rechnungswesen. Installieren Sie dazu das Service-Release 3.2 des Programms, das voraussichtlich ab 30.12.2022 zur Verfügung steht.
Welche Übermittlungen ab V. 3.2 über das DATEV-Rechenzentrum durchgeführt werden, lesen Sie in diesem Beitrag.
Die Termine für die Datenübermittlung können Sie in Ihren Microsoft Outlook-Kalender übernehmen. Sie werden dann automatisch an den jeweiligen Termin erinnert. Die Datei mit den Terminen und eine Anleitung zum Übertragen der Termine finden Sie im DATEV Hilfe-Center: Dok.-Nr. 1070392
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