Die Kommunikation mit Finanzgerichten

Mit Erhalt des Registrierungsbriefs besteht die Pflicht, Schriftsätze, Anträge und Erklärungen über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach an die Finanzgerichte zu übermitteln. Das wirkt sich auf die häufig genutzte Unterschriftenmappe aus.

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Nachrichten via beSt an Finanzgerichte senden – So funktioniert’s!

Anfang 2023 ging das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) an den Start. Steuerkanzleien sind daher dazu verpflichtet, die zur Nutzung des Postfachs erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten und eingehende Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen. Darüber hinaus besteht mit Erhalt des Registrierungsbriefs die Pflicht, Schriftsätze, Anträge und Erklärungen über das beSt an die Finanzgerichte zu übermitteln. Damit erreicht die Digitalisierung nun auch die noch vielfach in Kanzleien genutzte Unterschriftenmappe.

Um Nachrichten aus dem beSt an die Finanzgerichte verschicken zu können, müssen Sie sich als Steuerberaterin bzw. Steuerberater eindeutig identifizieren. Die Bundessteuerberaterkammer schreibt hierfür einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) vor. So wird sichergestellt, dass nur der Inhaber des beSt oder eine vertretungsberechtigte Person einer Berufsausübungsgesellschaft die Nachrichten übermitteln kann.

Das bedeutet aber nicht, dass Sie als Kanzleiinhaberin oder Kanzleiinhaber die Vorarbeiten selbst übernehmen müssen. Der Prozess wird zwar digital, am Ablauf ändert sich aber im Vergleich zum Umgang mit der gegenwärtigen Unterschriftenmappe nur wenig.

So funktioniert die digitale Unterschriftenmappe

Im ersten Schritt veranlassen Sie als Steuerberaterin bzw. Steuerberater wie gewohnt die Erstellung von Dokumenten. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fertigen die Unterlagen an und speichern sie wie gewohnt ab. Anschließend erstellen Ihre Angestellten im beSt-Dialog einen Nachrichtenentwurf. Unter anderem fügen sie über die Adresssuche die Adresse des Finanzgerichts ein und erfassen in der Betreffzeile den Sachverhalt. Nun müssen nur noch die zu übermittelnden Dokumente an die Nachricht angehängt werden, bevor diese gespeichert wird. Für keinen dieser Vorgänge wird der Online-Ausweis benötigt.

Übermittlung der Tagespost

Sie können nun die im Verlauf des Tages gesammelten Nachrichtenentwürfe sichten. Um den Versand einer Nachricht an ein Finanzgericht anzustoßen, authentifizieren Sie sich mit dem Einsatz Ihres Online-Ausweises und PIN-Eingabe. Eine Unterschrift ist nicht mehr nötig.

Händische Tätigkeiten wie die Kuvertierung von Nachrichten sowie die Übergabe an den Postdienstleister gehören damit der Vergangenheit an.

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