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- Das besondere Steuerberaterpostfach
Mit dem Jahresbeginn 2023 startet das besondere elektronische Steuerberaterpostfach – kurz beSt – der Bundessteuerberaterkammer. Ab diesem Zeitpunkt sind Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften verpflichtet, die zur Nutzung des Postfachs erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten. Auch eingehende Mitteilungen müssen darüber zur Kenntnis genommen werden. Außerdem besteht ab dem 1. Januar 2023 auch die Pflicht, das beSt für die gerichtliche Korrespondenz zu nutzen. Auf diesen Seiten informieren wir Sie fortlaufend, wie Sie sich optimal die Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs vorbereiten.
Sie wollen für die Einführung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs optimal gerüstet sein? Dann aktivieren Sie rechtzeitig die Online-Funktion ihres Personalausweises. Die Checkliste informiert Sie über die alle wesentlichen Schritte.
Das beSt ermöglicht einen sicheren Datenaustausch sowie eine medienbruchfreie Zusammenarbeit mit Mandanten, Finanzverwaltung, Gerichten und Dritten. Das Postfach wird von der Bundessteuerberaterkammer bereitgestellt.
Auf dieser Seite informieren wir Sie unter anderem über die Nutzung des beSt und das Zusammenspiel mit DATEV-Software.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die wesentlichen To-dos, die Sie vor der Einführung des beSt in Angriff nehmen sollten.
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