E-Rechnung

Gesetzliche Regelungen

Das Wachstumschancengesetz sieht die Einführung der E-Rechnungspflicht für inländische Rechnungen im B2B-Bereich zum 1. Januar 2025 vor. Zu einem späteren Zeitpunkt soll ein Meldesystems zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs eingeführt werden.

E-Rechnung: Gesetzliche Regelungen

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, wodurch eine elektronische Verarbeitung ermöglicht wird.

Eine elektronische Rechnung enthält die Daten einer Rechnung, die bisher als Papierrechnung oder auch als PDF erstellt und versendet wurde, als strukturierte elektronische Daten in einer XML-Datei.

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Eine PDF-Datei ist keine E-Rechnung

PDF-Rechnungen sind rein bildhafte Rechnungen, sie entsprechen nicht der Norm EN 16931. PDF-Rechnungen sind „sonstige Rechnungen“.

Eine PDF-Rechnung wird in einem digitalen Format erstellt, übermittelt und empfangen.

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Wachstumschancengesetz und E-Rechnungspflicht: Die wichtigsten Eckpunkte

Mit dem Wachstumschancengesetz sollen Wachstumsimpulse durch Investitions- und Innovationsanreize für Unternehmen in Deutschland gesetzt, deren Zukunftsfähigkeit gefördert und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland insgesamt gestärkt werden.

Das Wachstumschancengesetz beinhaltet auch die Verpflichtung für Unternehmen in Deutschland, ab dem 1.Januar 2025 E-Rechnungen empfangen zu können. Der bisherige Vorrang der Papierrechnung entfällt ab diesem Zeitpunkt. Für die Verpflichtung zum Versand von E-Rechnungen gelten Übergangsregelungen. Diese enden am 1. Januar 2028. Ab diesem Zeitpunkt ist jedes Unternehmen in Deutschland verpflichtet, E-Rechnungen zu versenden. Am 22.März 2024 hat der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz mehrheitlich zugestimmt.

Von der Pflicht zur E-Rechnung bis zu den Übergangsregelungen haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst.

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E-Rechnung in der EU

Auch auf europäischer Ebene gibt es eine Initiative zur Einführung einer verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich und eines Meldesystems, genannt ViDA. Ziel ist es, den Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen.

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B2G: E-Rechnung heute bereits gültig

Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es hinsichtlich des Empfangs und der Erstellung von E-Rechnungen im Bereich B2G (Business-to-Government) keine einheitliche Regelung in Deutschland.

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Gesetzlicher Hintergrund

Die EU legte mit der am 26. Mai 2014 in Kraft getretenen Richtlinie 2014/55/EU den Rahmen für ein einheitliches Vorgehen bei der Übermittlung von Rechnungen an die öffentlichen Verwaltungen fest.

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