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GoBD
Mit Schreiben vom 11.03.2024 hat das BMF die GoBD erneut aktualisiert. Die Aktualisierungen gelten seit dem 01.04.2024.
Das BMF hat am 25.03.2024 sein Schreiben vom 11.03.2024 zu den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" veröffentlicht.
Mit dem BMF-Schreiben werden die GoBD-Schreiben aus den Jahren 2014 und 2019 aktualisiert. Die aktualisierten GoBD gelten seit 01.04.2024. Sie tragen insbesondere den bisher nicht berücksichtigten Änderungen der Abgabenordnung Rechnung.
Viele Änderungen sind formaler Natur. So wurde beispielsweise „Finanzverwaltung“ durch „Finanzbehörde“ ersetzt. Außerdem äußert sich das BMF zum Umfang und zur Ausübung des Rechts auf Datenzugriff nach § 147 Absatz 6 AO:
Eine Anlage enthält ergänzende Informationen zur Datenüberlassung. Sie betreffen den Beschreibungsstandard für die Datenübermittlung, die digitale Lohnschnittstelle und die Exporte aus elektronischen Aufzeichnungssystemen. Die Finanzverwaltung stellt eine Musterdatei index.xml als Beschreibung für die digitalen Schnittstellen zur Verfügung.
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